Verbraucher

Verbraucherzentrale und Eventim einigen sich auf Vergleich

In dem Verfahren ging es um Rückerstattungen nach abgesagten Veranstaltungen - etwa während der Corona-Pandemie. Eingetragene Verbraucher können pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern.

CTS Eventim stellt über ein Onlineportal Gutscheine bereit. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa
CTS Eventim stellt über ein Onlineportal Gutscheine bereit. (Archivbild)