Bundesgerichtshof

BGH kippt Klausel zu Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Verträgen

Glasfaservertrag unterschrieben, aber die Laufzeit beginnt erst später? Der BGH setzt einer gängigen Praxis unter Anbietern klare Grenzen. Was betroffene Kundinnen und Kunden nun tun können.

Der Bau von Glasfaserleitungen kann von wenigen Wochen bis zu mehr als einem Jahr dauern. (Archivbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Der Bau von Glasfaserleitungen kann von wenigen Wochen bis zu mehr als einem Jahr dauern. (Archivbild)