Geldstrafe und Freispruch: Urteile im Marktplatz-Prozess gefallen
Beim Einsatz zweier Beamten in Mannheim stirbt ein psychisch kranker Mann. Heute sind die Urteile im Mannheimer Marktplatz-Prozess gefallen. Landgericht entscheidet: Der Einsatz war grundsätzlich gerechtfertigt.
Das Landgericht Mannheim hat heute, Freitag, 1. März seine Urteile im Fall der zwei Polizeibeamten verkündet, die in einen tragischen Todesfall auf dem Mannheimer Marktplatz verwickelt waren, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Die disziplinarrechtlichen Untersuchungen beim Polizeipräsidium Mannheim stehen aber noch bevor. Die zwei Mannheimer Polizeibeamten müssen sich seit Mitte Januar 2024 vor Gericht für ihren Einsatz Anfang Mai 2022 am Marktplatz verantworten, bei dem ein 47-Jähriger ums Leben gekommen ist.
Hintergrund:
Am 2. Mai 2022 war der 47-jährige Mann, der Patient am ZI war bei einem Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz zusammengebrochen. Der Arzt des Opfers hatte die Polizisten um Hilfe gebeten, da er sich nicht zur Rückkehr ins ZI bewegen ließ.
Laut Staatsanwaltschaft sprühte ihm einer der Kommissar Pfefferspray ins Gesicht. Das Opfer wehrte sich und wurde schließlich von den beiden Polizisten zu Boden gebracht. Als der Kommissar Handschellen anlegen wollte, bäumte sich der Mann demzufolge auf, woraufhin der Beamte viermal mit der Faust gegen dessen Kopf geschlagen habe. Der Mann war später im Krankenhaus gestorben. Gegen die beteiligten Polizisten wurde daraufhin Anklage erhoben. Einem Polizeioberkommissar wirft sie Körperverletzung im Amt mit Todesfolge sowie versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Ein Polizeihauptmeister wird der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt.
So lauten die Urteile
Der Polizeioberkommissar war eigentlich wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt, der gleichaltrige Polizeihauptmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Kammer sprach einen angeklagten Polizeibeamten frei, sein Kollege wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro verurteilt. Die Geldstrafe muss der Polizeioberkommissar zahlen, weil er den am Boden liegenden Mann noch viermal mit der Faust geschlagen hatte. Mit diesen Urteilen dürfen beide Polizisten im Amt bleiben.
Ganz vorbei ist das Verfahren dennoch nicht. Mit Eintritt der Rechtskraft der Urteile werden beim Polizeipräsidium Mannheim auch die Disziplinarverfahren gegen die beiden Polizeibeamten weitergeführt. Es handelt sich beim Disziplinarverfahren um ein unabhängiges Verfahren, bei welchem die für Beamtinnen und Beamte geltenden Regelungen und Pflichten betrachtet werden. Hierzu werden zunächst die justiziellen Akten analysiert und in der Folge die weiteren für die Polizei gültigen Regelungen geprüft. Die tatsächlichen Feststellungen des Urteils sind im Disziplinarverfahren bindend und werden mitaufgenommen.
red mit dpa