Öffentlichkeitsgrundsatz eingeschränkt

Mannheim: Gericht schließt Öffentlichkeit im Amokfahrt-Prozess aus

Das Landgericht Mannheim hat Zuschauer und Medien beim psychiatrischen Gutachten und den Plädoyers ausgeschlossen. Die Presse wandte sich vergeblich gegen die Entscheidung.

Der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Uwe Kosmala. Erst zur Urteilsverkündung wird der Prozess wieder öffentlich. Foto: Jakob Walter
Der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Uwe Kosmala. Erst zur Urteilsverkündung wird der Prozess wieder öffentlich.