Kindesmissbrauch

Odenwälder muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Mit ihrem Urteilsspruch ging die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jens Aßling sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte.

Symbolbild. Foto: Sascha Lotz
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