"Unkastrierte Katzen machen nicht an Gemeindegrenzen Halt"
Interview mit Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund e.V. zu den juristischen Hintergründen einer allgemeinen Kastrationspflicht für Katzen.
Liebe Frau Schmitz, welche nachvollziehbaren Gründe gibt es für eine Ablehnung einer allgemeinen Kastrationspflicht für Katzen?
Aus Tierschutzsicht gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, die allgemeine Kastrationspflicht (für Freigängerkatzen) abzulehnen. Ein häufiges Argument von Kommunen ist, dass es in der Region keine oder nur wenige frei lebenden Straßenkatzen und somit auch kein Tierschutzproblem gibt. Frei lebende Straßenkatzen sind jedoch wegen der fehlenden Sozialisierung auf den Menschen sehr scheu und halten sich eher im Verborgenen auf. Ihre Existenz bleibt somit oftmals unbemerkt. „Der große Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes belegt anhand aktueller Daten und Fakten, dass das Leid der frei lebenden Straßenkatzen ein bundesweit vorkommendes Tierschutzproblem ist, das inzwischen eine Dimension erreicht hat, die von Tierschützern alleine nicht mehr bewältigt werden können (Der große Katzenschutzreport - Jetzt mehr Katzenschutz (jetzt-katzen-helfen.de).
Ein weiteres Argument ist, dass eine Kastrationspflicht zu sehr in die Grundrechte von Katzenhalter eingreife. Ein aktuelles Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT), das die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer bundesweiten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen behandelt, betätigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Kastrationspflichten für Freigängerkatzen (nach § 13b Tierschutzgesetz und mit definierten Ausnahmen, z.B. für Zuchttiere, sind rechtlich zulässig und verstoßen nicht gegen Grundrechte der Halter (www.jetzt-katzen-helfen.de/gutachten).
Viele Kommunen befürchten, dass mit der Einführung einer Katzenschutzverordnung, die eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einschließt, ein hoher Verwaltungsaufwand mit zusätzlichen Kosten auf die Kommunen zukommt. Dem ist jedoch nicht so:
- in Kommunen, in denen bisher eine Kastrationspflicht eingeführt wurde, werden in der Regel keine generellen Kontrollen durchgeführt; die Ordnungsämter reagieren viel mehr auf Hinweise aus der Bevölkerung und kontrollieren dann einzelne Tiere/Besitzer nach
- allein der Erlass einer Verordnung kann die Sensibilität der Bürger zum Thema verbessern, sodass mehr Menschen sich mit der Thematik befassen und ihre Tiere kastrieren lassen
- die Tierschutzarbeit wird durch eine Kastrationspflicht erheblich erleichtert, weil aufgefundene Tiere kastriert werden können ohne lange Wartezeit. Es bringt Tierschutzvereinen eine Handlungssicherheit, wenn sie im Auftrag der zuständigen Behörde aufgegriffene unkastrierte und nicht registrierte Katzen kastrieren lassen. Die Prozessschritte verkürzen sich erheblich.
- Langfristig reduziert eine Kastrationspflicht sogar die Kostenbelastung der Gemeinden
Unkastrierte Katzen machen nicht an Gemeindegrenzen Halt
Ist die Katzenschutzverordnung für manche Kommunen ausreichend?
Auch wenn jede einzelne Kommune, die eine Katzenschutzverordnung einführt, ein Gewinn für den Tierschutz ist, bleibt es bundesweit gesehen noch ein Flickenteppich. Unkastrierte Katzen machen nicht an Gemeindegrenzen Halt. Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, fordert der Deutsche Tierschutzbund deshalb eine möglichst flächendeckende Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht– also idealerweise auf Bundesebene.
Eine langfristige Lösung für das Leid der frei lebenden Straßenkatzen ist aber nicht nur in einer Kastrationspflicht von Freigängerkatzen aus Privathaushalten zu finden. Gleichzeitig müssen regelmäßig und flächendeckend Kastrationsaktionen bei frei lebenden Straßenkatzen durchgeführt werden und die Tiere anschließend an sachkundig betreuten Futterstellen versorgt und beobachtet werden. Tierschutzvereinen und Tierheimen muss eine auskömmliche Finanzierung gewährleistet werden.
Gibt es Lösungen für das weitverbreitete Elend der Straßenkatzen in Deutschland? Warum läuft das Problem immer noch unter dem Radar?
In der breiten Bevölkerung ist das Vorkommen der mehreren Millionen Straßenkatzen noch nicht so bekannt, da sich die Katzen vor allem in verwilderten Grundstücken, stillgelegten Fabrikgeländen oder auf Friedhöfen aufhalten. Sie bekommen sie also unter Umständen erst gar nicht zu Gesicht, anders als in vielen südeuropäischen Ländern, in denen die dort lebenden Straßenkatzen keine Scheu vorm Menschen haben und dort zum Straßenbild gehören. Auch besteht noch immer der Irrglaube, frei lebende Straßenkatzen kämen in der freien Natur ganz gut zurecht und bräuchten den Menschen nicht. Dem ist nicht so.
"Frei lebende Straßenkatzen sind auf menschliche Hilfe angewiesen"
Frei lebende Straßenkatzen sind als Vertreter einer domestizierten Art auf menschliche Hilfe angewiesen. Sie sind keine Wildkatzen und somit nicht für ein Leben in der freien Wildbahn gerüstet. Während andere europäische Länder wie Belgien und Österreich das Leid der frei lebenden Straßenkatzen erkannt und mit einer flächendeckenden Kastrationspflicht angegangen sind, findet Katzenschutz in Deutschland auf Bundesebene keinerlei Beachtung. Die Politik ignoriert das Problem und schiebt es auf den ehrenamtlichen Tierschutz ab.
Wie können Tierfreunde helfen?
Aufklären ist das A und O. Im Bekanntenkreis, der Familie usw. und natürlich als Katzenhalter selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Unter www.jetzt-katzen-helfen.de/wir-brauchen-dich führt der Deutsche Tierschutzbund noch mehr Tipps auf, wie jeder helfen kann.