Eberbach

Ist das Trinkwasser in Eberbach verunreinigt?

Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis bis auf Weiteres ein vorbeugendes Abkochgebot erlassen.

Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau Foto: Simon Hofmann
Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau

Am Dienstag, 21. November 2023, fanden im gesamten Eberbacher Ortsnetz Trinkwasseruntersuchungen statt. Im Laufe des 22. November 2023 wurde die Städtische Dienste Eberbach durch das Probeentnahmelabor informiert, dass in den Trinkwasserproben des Ortsnetzes Eberbach eine mikrobiologische Belastung durch coliforme Keime festgestellt wurde. Es kann daher eine Verunreinigung des Ortsnetzes Eberbach nicht sicher ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis bis auf Weiteres ein vorbeugendes Abkochgebot erlassen.

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Dies betrifft folgende Bereiche:

Stadtgebiet Eberbach

Ortsteil Lindach

Ortsteil Friedrichsdorf

Ortsteil Gaimühle

Ortsteil Pleutersbach – nur Neckarrain

Ortsteil Rockenau – nur Rockenauer Straße

Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gilt auch für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (Salat putzen, Zähne putzen); sei es auch nur in Folge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.

Folgende weitere vorbeugende Maßnahmen wurden angeordnet und werden durch die Städtische Dienste Eberbach umgesetzt:

Vorbeugende Chlorierung der genannten Bereiche

Beprobung des Ortsnetzes zum Nachweis der Keimfreiheit

Regelmäßige Kontrolle des Chlorgehalts

Mit Chlor desinfiziertes Wasser ist außerdem für Aquarien ungeeignet.

Weitere Schritte zur Abklärung der Befunde sind durch die Städtische Dienste Eberbach bereits in die Wege geleitet worden.

Bis zur Klärung und offiziellen Aufhebung bleibt das Abkochgebot aus Sicherheitsgründen bestehen.

Wer Fragen hat, kann sich an die Städtische Dienste Eberbach wenden (06271 92090). Aktuelle Informationen gibt es unter www.stadtwerke-eberbach.de und www.eberbach.de.