Von Einwegpfand bis E-Rezept: Das ändert sich im Jahr 2024 für Verbraucher
Neues Jahr, neue Gesetze: Die Redaktion hat bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nachgefragt, was sich im neuen Jahr ändert. Und das ist eine ganze Menge.
Preise bei Kfz-Versicherungen steigen
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Grund dafür ist vor allem, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind, schreibt die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung. Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt sich dennoch wegen des harten Wettbewerbs. Steigen die Preise, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Sachversicherungen heben Prämien an
Im Bereich der Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für das kommende Jahr ebenfalls Preissteigerungen erwartet. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Zudem fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus.
Regelsätze beim Bürgergeld steigen
Ab Januar 2024 bekommen Verbraucher und Verbraucherinnen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61 Euro mehr. Der Satz steigt damit auf 563 Euro pro Monat. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420 Euro dann 471. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.
Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei – höherer Kinderfreibetrag
Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr "Netto" vom "Brutto". Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bei Verheirateten liegt er am 1. Januar 2024 bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt das jeweilige Einkommen demnach steuerfrei.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 6.384 Euro (je Kind für beide Elternteile), 2023 waren das 6.024 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) angesetzt.
Mindestlohn: Mehr Geld in vielen Branchen
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Bei diesen wirkt sich das Plus auch auf die Verdienstgrenze aus: Weil die Erhöhung des Mindestlohns und die Minijob-Obergrenze seit Oktober 2022 aneinander gekoppelt sind, erhöht sich die Verdienstgrenze dann von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbrauchern
Die neue Sammelklage ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für Verbraucher und Verbraucherinnen vor Gericht zu erstreiten. Konkret heißt das, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher stehen sollen, etwa Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher:innen betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.
Gesetz über digitale Dienste: "Digital Services Act" (DSA)
Mit dem „Digital Services Act“ (DSA), der ab 17. Februar gilt, wird ein neuer rechtlicher Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern geschaffen. Gleichzeitig bekommen Verbraucher und Verbraucherinnen bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden. So müssen Nutzer künftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Werbung darf Nutzer:innen von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.
Seit 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz
Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Werden neue Heizungen eingebaut, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Das E-Rezept löst das rosa Rezept ab
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.
Einwegpfand wird ausgeweitet
Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und am Pfandautomaten.
Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten
Für sogenannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.
Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen haben dann gegenüber Hauseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.
Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas
Ab Januar soll Erdgas wieder teurer werden: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 auf die davor üblichen 19 Prozent, verteuern sich 2024 die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr.
Effizientere Haushaltsgeräte
Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte müssen ab März effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:
- Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
- Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.
Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).