Afrikanische Schweinepest: Sperrzone bis Mörlenbach ausgeweitet
Positiver Fall von Afrikanischer Schweinepest in Ober-Ramstadt. Erstmals Gemeinde im Weschnitztal betroffen.
Die Afrikanische Schweinepest rückt auch dem Odenwald immer näher. In einer Pressemitteilung berichtete das Landratsamt am Montag darüber, dass die Sperrzone erneut ausgeweitet wird und mit Mörlenbach nun auch erstmals eine Gemeinde im Weschnitztal betroffen ist. Der Kreis Bergstraße richtet erneut einen dringenden Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebote und die Leinenpflicht für Hunde einzuhalten.
Der Kreis hat dazu als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am an diesem Dienstag über folgende Internetadresse veröffentlicht und beinhaltet nach Angaben des Landratsamts die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.
Positiver Fall in Ober-Ramstadt
„Die erneute Ausweitung der bestehenden Sperrzone II ist aufgrund eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt notwendig“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „In dieser Sperrzone II befinden sich jetzt ganz beziehungsweise teilweise die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach und Lautertal. In der gesamten Sperrzone ist das Ruhen der Jagd angeordnet.“
Für die Allgemeinheit gelte darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Radfahren und Reiten sowie der Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet der Sperrzone II zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Mithin ist das Verlassen dieser Wege untersagt“, führt Schimpf in der Pressemitteilung weiter aus.
Damit seien insbesondere auch das Geocaching oder andere Formen der Schnitzeljagd aktuell nicht erlaubt. Gleiches gelte für das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in Waldflächen der Sperrzone II. Grundsätzlich seien in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet seien, Wild aufzuschrecken, untersagt, fügt der Dezernent an. Für das gesamte Gebiet der Sperrzone II gelte zudem eine Leinenpflicht für Hunde.
Maßnahmen beachten
Die Beachtung der angeordneten Maßnahmen ist laut Landratsamt erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Leider habe sich in den vergangenen Tagen gezeigt, dass die angeordneten Maßnahmen nur unzureichend beachtet werden. Insoweit erfolge nun seitens des zuständigen Dezernenten der dringende Appell, die angeordneten Maßnahmen zu befolgen. Bei Nichtbeachtung kündigt er an, entsprechende Bußgelder zu verhängen.
Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft stehe der Kreis in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben werden könnten. „Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen der Gebiete der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen“, macht das Landratsamt in seiner Pressemitteilung deutlich.
Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind über www.kreis-bergstrasse.de abrufbar.