Afrikanische Schweinepest: Ausweitung der Kernzone
Nach einer neuen Allgemeinverfügung des Kreises gilt weiterhin Hunde-Anleinpflicht und Wege-Gebot im Wald.
Seit dem 15. Juni grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Südhessen. Auch der Kreis Bergstraße blieb davon nicht verschont. Seit dem ersten ASP-Fall in Einhausen (im Juli) wurden bis Anfang Oktober insgesamt 31 Wildschweine aus dem Kreisgebiet positiv auf das ASP-Virus getestet.
Wie der Kreis Bergstraße mitteilt, steigt trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsgebiet (Einhausen, Bürstadt, Biblis) die Anzahl der an ASP verendeten Wildschweine kontinuierlich an. Nun sind auch darüber hinaus Fälle bestätigt worden. Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde daher eine aktualisierte Allgemeinverfügung erlassen, die am heutigen Samstag in Kraft tritt. Sie beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der Pufferzone (Sperrzone I), der infizierten Zone (Sperrzone II) und des Kerngebietes sowie die Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone. Aufgrund bestätigter Infektionsfälle im Ried (bei Riedrode und Hüttenfeld) wurde die Kernzone ausgeweitet. Im Hinblick auf die anstehende Drückjagd-Saison wurden die Regeln bezüglich der Vermarktung von Wildfleisch konkretisiert.
Leinenpflicht und Wege-Gebot
Anfang dieser Woche wurde im Rahmen weiterer Suchmaßnahmen im Waldgebiet südlich der B 47 ein Wildschweinkadaver 500 Meter südlich von Riedrode und somit außerhalb des Zaunes, der das ASP-Kerngebiet im Kreis begrenzt, geborgen und positiv auf das ASP-Virus getestet. „Somit müssen wir leider konstatieren, dass sich das Seuchengeschehen deutlich verschärft hat“, so Schimpf. Mit Blick auf die aktuelle Pilzsaison wies er erneut darauf hin, dass das Verlassen der Wege in Wäldern aktuell untersagt ist. Zudem gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
Die Allgemeinverfügung gibt's hier zum Nachlesen.