Tierseuche

ASP: Birkenau ab sofort in Sperrzone II

Ein positiver Test auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hemsbach hat zur Folge, dass sich Birkenau (und weite Teile des Weschnitztals und Überwalds) ab sofort in der Sperrzone II (infizierte Zone) befindet.

Sorgfältige Prüfung: Proben von verendeten Haus- oder Wildschweinen wandern erst einmal ins Labor. Foto: Thomas Rittelmann
Sorgfältige Prüfung: Proben von verendeten Haus- oder Wildschweinen wandern erst einmal ins Labor.

Ein positiv beschiedener Test auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hemsbach hat zur Folge, dass sich die Gemeinde Birkenau (und weite Teile des Weschnitztals und Überwalds) ab sofort in der sogenannten Sperrzone II (infizierte Zone) befindet. Daher gilt für den Aufenthalt in Feld und Flur ab sofort die Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße sowie der EU, die bei Verstößen auch Bußgelder vorsehen.

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Schwer und unheilbar

Bei ASP handelt es sich um eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich gehaltene Schweine und Wildschweine befällt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Warum also sollen auch Menschen strenge Regeln beachten? Eine Frage, die der Umweltberater der Gemeinde Birkenau, Michael Denger, plausibel beantworten kann: „Die Wildsauen sollen bei ihrem Bestand bleiben“, erklärt Denger gestern im Gespräch mit unserer Redaktion.

Beispiel Spaziergänger

Wenn zum Beispiel Spaziergänger die markierten Wege verließen, bestehe die Gefahr, die Tiere aufzuschrecken, die dann möglicherweise von ihrem angestammten Revier in ein nächstes weiterwanderten und so das Virus weiter verbreiteten. Zudem könne es auch passieren, dass Wanderer abseits der Wege mit ihren Schuhen in verseuchte Tierkadaver träten, was zur Ausbreitung der Krankheit ebenfalls beitragen könne. Was die Anleinpflicht für Hunde anbelangt, stellt Denger klar: „Der Hund stammt vom Wolf ab und hat einen natürlichen Jagdtrieb. Auch er könnte die Sauen aufscheuchen.“   

Der Zwang, sich auf die befestigten Wege zu beschränken, betreffe auch die Sammler von Pilzen. „Das wird vorerst nicht mehr möglich sein“, sagt Denger. Das Ganze habe auch erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Dort müsse das Mähen von Getreide – von Mais abgesehen – schriftlich beantragt werden. Die Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die Fläche am selben Tag und unter geeigneten Witterungsbedingungen mit einer Drohne auf das Vorhandensein von Wildschweinen, Wildschweinkadavern oder Teilen davon abgesucht worden ist. „Auch die Forstwirtschaft könnte betroffen sein, wenn es zum Beispiel um einen eventuellen Holzeinschlag geht“, sagt der Birkenauer Umweltbeauftragte weiter, der den Kollegen vom Kreis ein Riesenkompliment macht: „Der Kreis leistet in dieser schwierigen Situation eine Superarbeit. Sie arbeiten ja praktisch rund um die Uhr.“ Einwandfrei laufe auch die Arbeit zwischen der Unteren Jagdbehörde und den Jägern. „Ich bin selbst Hegeringleiter und für 18 Reviere verantwortlich. Ich gebe die Informationen der Unteren Jagdbehörde an die einzelnen Revierpächter weiter“, erklärt Denger.

Neue Allgemeinverfügung

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße stellt klar, dass für das gesamte Gebiet der infizierten Zone (Sperrzone II) eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet wurde. Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet, die von Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt oder gekennzeichnet wurden. Geocaching und andere Formen der Schnitzeljagd sind verboten.

Zäune werden errichtet

Zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden Zäune errichtet; diese können mobil oder fest sein. Die Errichtung von Zäunen ist für die Dauer der Geltung dieser Allgemeinverfügung von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und Personen, die so am Durchgang gehindert werden, zu dulden. Durchlässe und Tore sind immer geschlossen zu halten und nach Verwendung immer wieder unverzüglich zu verschließen.