Alla-Hopp-Anlage in Abtsteinach: Statement von Ex-Bürgermeister sorgt für Kritik
Im Rechtsstreit um die Alla-hopp-Anlage meldete sich Abtsteinachs Ex-Bürgermeister Rolf Reinhard zu Wort. Nun äußern sich die Mandatsträger und die Bürgermeisterin Angelika Beckenbach zur Kritik.
Das Thema stand zwar nicht explizit auf der Tagesordnung, aber nachdem sich der Ex-Bürgermeister Rolf Reinhard zum Klageverfahren in Sachen Alla-Hopp-Anlage in der Odenwälder Zeitung zu Wort gemeldet hatte, gab es bei der folgenden Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung einige – kritische – Stellungnahmen dazu.
Reinhard hatte der Gemeindevertretung vorgeworfen, dass es ein „Riesenfehler“ gewesen sei, die Einstufung als Spielplatz nicht vor Gericht durchgefochten und stattdessen den Klägern mit dem Vergleich aus dem Jahr 2017 die Tür zu weiteren Klagen geöffnet zu haben, da die bei Parkanlagen viel strengeren Richtwerte für Lärmemissionen nicht eingehalten werden könnten.
Streit um die Alla-hopp-Anlage: Schadensersatzsprüche wahren
Zunächst informierte die Gemeindevertretervorsitzende Karin Oberle (CDU) über den in nicht öffentlicher Beratung gefassten Beschluss zu den anstehenden Verhandlungen für einen neuen, zweiten Vergleich, der vom Gericht aufgrund zweier weiterer Klagen von Anwohnern empfohlen wurde. Hier soll erreicht werden, dass die Dietmar-Hopp-Stiftung auf Ansprüche verzichtet, die durch die Nichterfüllung der Nutzung der betroffenen Bereiche der Anlage geltend gemacht werden könnten.
Zudem soll gesichert werden, dass durch den Vergleich Schadensersatzansprüche der Gemeinde gegenüber dem Planer nicht gefährdet werden. Und schließlich soll in dem Vergleich festgelegt werden, dass die Anwohner keine weiteren Klagen gegen den Betrieb der Anlage erheben können. Der Beschluss wurde mit sechs Ja- und fünf Neinstimmen sowie einer Enthaltung gefasst.
Anlage ist kein Kinderspielplatz
Bürgermeister Angelika Beckenbach unterstrich, dass dieser Beschluss auf den Empfehlungen des Richters und der Rechtsbeistände aller Prozessbeteiligten beruhe – was richtig und wichtig sei, da „wir alle keine Juristen sind“.
Bei beiden Klageverfahren habe das Gericht deutlich gemacht, dass es sich bei der Alla-Hopp-Anlage nicht um einen Kinderspielplatz handele, sagte sie hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Einrichtung. Dies ergebe sich aus dem baulichen Ausmaß und dem vorhandenen Angebot.
Ganz wesentlich sei, dass von der Hopp-Stiftung auch nie ein Kinderspielplatz beantragt worden sei und damit auch nie ein Kinderspielplatz baurechtlich genehmigt werden konnte. Stattdessen habe das Kreisbauamt die Genehmigung für den Neubau einer Parkanlage mit Bewegungsparcours, Spielgeräten, Teichanlage und Spielpavillon erlassen.
Daraus werde deutlich, dass hier gemäß dem Ansinnen der Hopp-Stiftung kein Kinderspielplatz errichtet werden sollte. So seien Spekulationen, dass die Anlage dennoch juristisch als Spielplatz bewertet werden könne, völlig hinfällig.
Bebauungsplan fehlt
Im Übrigen seien weder von der Hopp-Stiftung noch vom Kreis als Beklagter in den Klageverfahren dann auch Schritte in diese Richtung in Erwägung gezogen worden. Aufgrund dieser Gegebenheiten würden hier die Freizeitlärmrichtwerte für eine Parkanlage gelten, machte die Bürgermeisterin noch einmal deutlich.
Peter Jöst (CDU) wies darauf hin, dass bei den Verhandlungen der Richter nach einem Bebauungsplan gefragt habe. Da ein solcher nicht vorliege, gebe es keine rechtliche Handhabe gegen die Klagen der Anwohner: „Das ist genau das, was hier fehlt. Alles, was bemängelt wird, hätte dort geregelt werden können.“
In dieser Hinsicht ergänzte Beckenbach, dass die Aussage, der Lärmschutz sei bei Planung und Genehmigung nicht beachtet worden, nie getroffen worden sei.
Stattdessen habe der Richter festgestellt, dass dieser Punkt nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. „Wäre hier ein Bebauungsplan aufgestellt worden, wären die zuständigen Behörden herangezogen und die Lärmsituation besonders beleuchtet worden“, stellte sie fest. Eine reine Abschätzung, wie sie in einem Gutachten erfolgt sei, reiche dem Gericht nicht aus.
Kritik von der CDU-Fraktion
Deutliche Kritik für seine Darstellungen richtete die CDU-Fraktionsvorsitzende Brigitte Wetzel an Altbürgermeister Reinhard. Vielleicht habe er den Vertrag mit der Hopp-Stiftung nicht richtig gelesen, denn die Anlage sei hier nicht als Kinderspielplatz, sondern als Begegnungsanlage für Jung und Alt deklariert worden.
Da Reinhard in diesem Zusammenhang Befürchtungen hinsichtlich der Neugestaltung des Festplatzes in Ober-Abtsteinach geäußert hatte, hielt sie ihm entgegen, dass hier ein Bebauungsplan vorliege – im Gegensatz zur Hopp-Anlage. Diese Behauptungen, die nicht auf der Wahrheit beruhten, bezeichnete sie als nicht fair.
Die Bürgermeisterin wies noch darauf hin, dass die Gemeinde in Kontakt mit der Hopp-Stiftung stehe und demnächst ein Erörterungstermin stattfinde.
Unter dem Punkt Anfragen äußerte sich Brigitte Wetzel noch zu der vergangenen Bürgerversammlung, bei der die Alla-Hopp-Anlage Thema war. Dass hier in einem Brief an die Bürger dazu aufgefordert worden sei, zahlreich zu der Versammlung zu kommen, um den Kindern eine Stimme zu geben, habe für sie ein „Gschmäckle“.
Sie hatte auch kein Verständnis dafür, dass es nun Anfeindungen gegen die Kläger gebe, die nur ihre Rechte einfordern würden. „Wären von Anfang an die Vorschriften beachtet worden, hätten wir das alles vermeiden können.“
Öczan Sahin (SPD) regte schließlich gerade auch hinsichtlich dessen, was in den sozialen Medien abgehe, an, dass die Gemeindevertretung einmal Stellung nehmen solle, wie sie zu der Hopp-Anlage beziehungsweise zu den Entwicklungen stehe.