Friedhofsgebühren in Abtsteinach sollen steigen
Nach Jahren stabiler Sätze zieht Abtsteinach nun die Kostenschraube am Friedhof an – behutsam, aber spürbar.
Abtsteinach. Die Friedhofsgebühren steigen ab dem kommenden Jahr moderat an, wenn die Gemeindevertretung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgt. Mit ein Grund dafür ist die Ermahnung der Kommunalaufsicht, dass die Gebührenhaushalte kostendeckend sein sollen. Aber natürlich auch die generell steigenden Preise.
Die Neukalkulation für den Zeitraum 2026 bis 2030 wurde durch das Büro Eckermann & Krauß nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorgenommen. Norman Krauß stellte dem Gremium die Zahlen vor. Eine Unterdeckung mit 74 Prozent, wie sie aktuell Stand der Dinge ist, widerspricht dem Grundsatz der Kostendeckung und gefährdet die finanzielle Stabilität der Einrichtung, erläuterte Bürgermeister Sven Bassauer.
Seit über zehn Jahren wurden die Friedhofsgebühren nicht angepasst, teilte er mit. In dieser Zeit haben sich jedoch Inflation und Personalkosten deutlich erhöht, sagte er. So belief sich die Inflationsrate auf etwa 30 Prozent, die Bruttolohnsteigerung betrug circa 14 Prozent. Aufgrund der langen Phase ohne Anpassung sei eine Gebührenerhöhung unumgänglich, so Bassauer. Das Friedhofswesen weist derzeit einen Verlust von 17.000 Euro im Jahr auf. Die Kommunalaufsicht hat laut dem Rathauschef ausdrücklich darauf hingewiesen, diese Entwicklung zu beobachten und Maßnahmen zur Verbesserung der Kostendeckung zu ergreifen.
Eigenwirtschaftlichkeit sichern
Aufgrund der insgesamt sehr angespannten Haushaltslage kann die Gemeinde künftig keine dauerhafte Quersubventionierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln mehr leisten, betonte Bassauer. Eine moderate Gebührenerhöhung sei daher notwendig, um die Eigenwirtschaftlichkeit des Friedhofsbetriebs sicherzustellen.
Die durch das Büro Eckermann & Krauß erstellte Kalkulation zeigt insgesamt eine moderate Steigerung beim Erwerb der Nutzungsrechte. Bei den Bestattungskosten ergeben sich etwas höhere Aufschläge, ebenso beim Erwerb von Nutzungsrechten, einschließlich Rahmen- und Rasenpflege. Diese sind insbesondere auf die deutlich gestiegenen Lohnkosten zurückzuführen, erwähnte er, da die Gemeinde den überwiegenden Teil der Arbeiten in Eigenleistung erbringt. Fremdleistungen werden in der Regel nicht mehr in Auftrag gegeben, wodurch eine wirtschaftliche Betriebsweise gesichert wird. Es gibt einen Trend von der Erd- zur Urnenbestattung, sagte Norman Krauß. 2024 waren von 25 Bestattungen nur noch drei mit Sarg. Allerdings schlug dieses Jahr das Pendel bisher in die andere Richtung aus, denn es gab schon acht Erdbestattungen, ergänzte der Bürgermeister. Aber die Tendenz ist nicht aufzuhalten.
Gemeinde übernimmt Teil
Die Friedhofskosten werden nicht komplett umgelegt, denn die Gemeinde trägt einen gewissen Satz aufgrund der Erholungs- und Sozialfunktion der Anlage. In Abtsteinach sind das 22 Prozent. Dieser Anteil wurde letztmalig 2022 erhöht, damals um zwei Prozent. Damals geschah auch die letzte Anpassung der Gebührenordnung, allerdings eher redaktioneller Natur. Die übrigen Kosten wurden vom Büro auf 84.000 Euro im Jahr gemittelt. Darin sind neben dem Personal auch Material, Bauhofarbeit, Zinsen, Abschreibungen und Fremdunternehmen zu finden.
Die ständig auftretenden Kostensteigerungen bezeichnete Krauß als angemessen und vertretbar. Was auf die effiziente Verwaltung und Bewirtschaftung zurückzuführen sei. „Es gibt auch Gemeinden mit deutlich höheren Sätzen.“
Mehrkosten bei Bestattungen
In zwei Modellrechnungen kam er auf Mehrkosten zwischen drei und sieben Prozent je nach Bestattungsform. Krauß bezifferte die Mehreinnahmen auf 5.000 Euro im Jahr. Dadurch lässt sich ohne den Grünanteil seinen Worten zufolge eine Kostendeckung von 98 Prozent erreichen. Die erhöhten Grabnutzungsgebühren werden erst sukzessive im Haushalt auftauchen, erläuterte er, da die Einmalsumme immer pro Jahr verbucht wird.
Der Berater machte darauf aufmerksam, dass die Leistungen derzeit noch nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Inwieweit dies durch Gesetzesänderungen ab 2027 bei einzelnen Teilleistungen aber kommen könnte, wusste er noch nicht zu sagen. Sollte eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, müsste diese zu den kalkulierten Gebührensätzen hinzugerechnet werden. Spätestens 2030 sollte eine Neukalkulation für den Zeitraum 2031 bis 2035 durchgeführt werden.
Zu den Personalkosten
Julia Jöst (CDU) erkundigte sich, ob der Trend zur Urnenbestattung in der Kalkulation gewichtet ist. Dies ist er zum einen, entgegnete Krauß, zum anderen sei irgendwann auch ein Sockel bei den Erdbestattungen erreicht, sodass deren Zahl praktisch nicht weiter zurückgehen kann. Nach den Personalkosten erkundigte sich Gerhard Sachs (CDU).
Bürgermeister Bassauer wies darauf hin, dass diese höher erscheinen könnten, weil man praktisch nichts mehr über Fremdfirmen abwickle, sondern mit den eigenen Leuten arbeite. (tom)