Ist das Plangebiet „Eschenacker“ betroffen?
„Paragraf 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar“ – die Schlagzeile aus einer Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts würde jetzt nicht spontan jeden Leser in helle Panik versetzen. Im Mörlenbacher Rathaus sorgt die jüngste Entscheidung aus Leipzig (wir haben berichtet) gleichwohl für Beunruhigung. Im Kern geht es dabei um eine Vorschrift aus dem Baugesetzbuch, die ein beschleunigtes Verfahren für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorsieht.
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