So funktioniert die Trinkwasserverordnung in Fürth
Auf Grundlage einer jetzt beschlossenen Gefahrenabwehrverordnung kann Verschwendung von Trinkwasser unter gewissen Umständen künftig zu Geldbußen führen.
![Nichts soll unnötig in den Ausguss fließen: Auch außerhalb festgestellter Notständen ist Wassersparen eine Tugend. Nichts soll unnötig in den Ausguss fließen: Auch außerhalb festgestellter Notständen ist Wassersparen eine Tugend.](https://www.wnoz.de/imgs/03/1/6/7/9/4/3/WhmWasser034_03_02_2016-06e680aad679bedb.jpg?w=1612&h=806&crop=crop-center&q=70&fit=crop-50-50&s=0bda217e043c057aa5fbd77146febcd2)
Die Sommer werden wärmer und trockener – das ist eine Erkenntnis, die im Zuge des Klimawandels immer größeren Einfluss auch auch kommunalpolitische Entscheidungen haben wird. In Fürth haben die Gemeindevertreter am Dienstag – wie gestern kurz berichtet – eine Gefahrenabwehrverordnung beschlossen, über die der Trinkwasserverbrauch durch die Bürger in gewissen Situationen eingeschränkt und Verstöße sanktioniert werden können – wir haben am Mittwoch kurz berichtet.
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