Prozess um verbotenes Autorennen vor dem Amtsgericht Fürth
Jetzt fand das gerichtliche Nachspiel eines „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ statt - mit einer Geldstrafe für den Angeklagten und Entzug der Fahrerlaubnis.
„Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ ist einer der Anklagepunkte in dem Prozess, der gestern vor dem Fürther Amtsgericht verhandelt wird. Richter Torsten Guthier hadert ein wenig mit dem Paragrafen 315 d; die Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch gibt es erst seit wenigen Jahren, und der Amtsgerichtsdirektor kann sie mit dem vorliegenden Fall nur als „Rennen gegen sich selbst“ in Deckung bringen, sagt aber auch: „Unter einem Autorennen stellt man sich etwas anderes vor.“
Und auch unter demjenigen, der deshalb vor dem Richter steht. Guthier mustert den gut gekleideten, tief beschämten jungen Mann vor ihm und erklärt freimütig: „Sie gehören eigentlich nicht so ganz zu der Klientel, die in halsbrecherischer Manier versucht, vor der Polizei zu fliehen.“ Trotzdem hat der 26-Jährige am 20. April gegen 23 Uhr genau das versucht; er gibt unumwunden zu, was ihm Staatsanwältin Jutta Prechtel vorhält: Dass er nämlich, um eine Routinekontrolle der Polizei zu vermeiden, auf der B 38 von Mörlenbach Richtung Weinheim „durchgestartet“ ist, mit der Freundin auf dem Beifahrersitz. Mit hundert Stundenkilometern ging es durch eine geschlossene Ortschaft, der Fahrer übersah ein Stoppschild und raste weiter, gefolgt von zwei Streifenwagen, die sich mit Blaulicht und Martinshorn „dranhängten“.
„Ganz schön gekifft“
Danach schnitt er kurz vor dem Abzweig Reisen eine Kurve, fährt Prechtel fort: „Hätte der Gegenverkehr nicht so gut reagiert, wäre es zu einem schweren Unfall gekommen.“ Ein Frontalzusammenstoß hätte Schwerverletzte oder gar Todesopfer fordern können. Doch der erste Fahrer wich auf den Seitenstreifen aus und trug durch das Manöver ein Schleudertrauma davon. Die nachfolgende Fahrerin schaffte ebenfalls eine Vollbremsung.
Der Birkenauer gab Gas, überfuhr zwei Leitplanken und fuhr weiter, trotz zweier platter Reifen; bei Nieder-Liebersbach stoppten ihn die Beamten schließlich. Wie es danach weiterging, verliest Guthier aus den Akten: Gegen ein Uhr nachts wurde dem Fahrer Blut abgenommen, die Alkoholkonzentration bewegte sich in verschiedenen Proben zwischen 0,3 und 0,4 Promille, wobei fraglich bleibt, ob er zum Zeitpunkt des Unfalls die 0,5-Promille-Grenze überschritten hatte. Schwerer fällt in den Augen des Richters aber ohnehin das toxikologische Gutachten ins Gewicht; Tetrahydrocannabinol und die Abbauprodukte von Cannabis „lagen über dem kalibrierten Bereich“ des Messgeräts, wie er mit einiger Fassungslosigkeit referiert: „Sie müssen ganz schön gekifft haben. Es kommt sehr selten vor, dass jemand das Messgerät ,sprengt’.“ Weshalb er eindringlich vor den Folgen eines intensiven, regelmäßigen Konsums warnt und dem jungen Handwerker Fälle von 30-Jährigen schildert, die noch Jahre später an Schizophrenie erkrankten und in der Psychiatrie leben müssten: „Das ist nicht reversibel.“ Vorbestraft ist der Angeklagte nicht, und auch eine Strafe, die wegen zu schnellen Fahrens verhängt wurde, macht aus ihm nach Überzeugung Guthiers noch keinen „Bleifuß“.
Er gibt an, in Panik geraten zu sein wegen seines Drogenkonsums – den er mit Lebenskrisen erklärt, aber auch bereut; fünfmal hat er bereits eine Suchtberatung aufgesucht, bedauert, was geschehen ist und hat sich beim verletzten Autofahrer entschuldigt. Auch die Freundin ist ihm nicht gram, mittlerweile sind die beiden verlobt. Sein Anwalt Martin Dittert nennt den Tag ein „lebensprägendes Ereignis“ und erklärt, sein Mandant wolle jetzt einen anderen Weg einschlagen. Das wird ihm zugutegehalten; am Ende lautet das Urteil auf Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 15 Euro; die Fahrerlaubnis wird für insgesamt 16 Monate eingezogen; dass alles glimpflich abging, nennt Guthier einen „glücklichen Zufall.“ Doch er stellt auch klar: „Das darf nie wieder passieren, sonst sind Sie reif für eine Haftstrafe.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.