Zuschuss soll sich verdoppeln
Wald-Michelbacher Mandatsträger drängen hinsichtlich der Überwaldbahn auf die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung des Schienenverkehrs.
Was passiert mit der Überwaldbahn, wenn die Zweckbindung der Fördermittel für die Nutzung als Solardraisinenbahn im Jahr 2028 ausläuft? In der Wald-Michelbacher Gemeindevertretung gibt es viele Stimmen, die hier nicht zuletzt angesichts der Klimakrise wieder einen Zugverkehr installieren möchten, zumal der jährliche Zuschuss nun auf 400 000 Euro erhöht werden soll. Dadurch würde sich der Anteil von Wald-Michelbach als einemvon vier Gesellschaftern auf 108 000 Euro verdoppeln. In ihrer Sitzung am Dienstagabend beschlossen die Mandatsträger nun eine alternative Version des Antrags auf Änderung des Gesellschaftervertrags, der eine Begrenzung des Zuschusses vorsieht, aber auch die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung und eine mittelfristige Finanzplanung fordert.
Unterhaltungskosten gestiegen
Der ursprüngliche Antrag, den der Kreistag beschlossen hatte, sah nur die Erhöhung des Zuschussbetrags für die vier Gesellschafter auf 400 000 Euro bis 2028 vor, wobei er auf dieses Niveau begrenzt werden sollte. In den vergangenen Jahren waren demnach die Unterhaltungskosten derart gestiegen, dass der Zuschuss von 200 000 Euro nicht mehr zur Deckung ausgereicht hatte. Neben dem Anteil für Wald-Michelbach verteilen sich die weiteren Kosten wie folgt auf die Gesellschafter: Kreis Bergstraße 200 000 Euro, Gemeinde Mörlenbach 74 000 Euro und Gemeinde Abtsteinach 18 000 Euro – letztere Kommunen haben dem Vorhaben schon zugestimmt.
Da bei der Beratung im Wald-Michelbacher Haupt- und Finanzausschuss aber viel Kritik geäußert wurde, erfolgte keine Abstimmung. Statt- dessen stimmten sich Sven Wingerter (SPD), Tobias Roth (FW) und Stefan Doetsch (CDU) nach der Sitzung auf einen alternativen Beschlussvorschlag ab. „Wir haben einen Kompromiss gefunden“, merkte Wingerter nun an, was er angesichts der unterschiedlichen Denkrichtungen nicht als selbstverständlich ansah. Nach wie vor sei man der Überzeugung, dass es sich bei der Überwaldbahn um ein touristisch wertvolles Projekt handele, zur Nutzung für den Zugverkehr gebe es aber unterschiedliche Meinungen.
Der neu gefasste Beschlussvorschlag sieht weiterhin die Änderung des Gesellschaftervertrags dahingehend vor, dass die maximale jährliche Nachschusspflicht auf 400 000 Euro hochgesetzt und hier begrenzt wird. Die Wald-Michelbacher Variante steht jedoch unter dem „Vorbehalt der Zustimmung der weiteren Gesellschafter und der grundsätzlichen Einigung der vier Gesellschafter über das weitere Vorgehen bei der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Überwaldbahn für den Schienenpersonennahverkehr“.
Der dritte Punkt ist die Vorlage einer mittelfristigen Finanzplanung für den Planungszeitraum der Geschäftsjahre 2024 bis einschließlich 2028 durch den Betreiber bis zum 15. Dezember 2023. Um den Zuschuss für die nächsten Jahre einschätzen zu können, sei eine aktualisierte Finanzplanung nötig, die auch die langfristige strategische Ausrichtung der Überwaldbahn – eben Draisinennutzung oder Schienenverkehr – berücksichtigen solle, heißt es in der Antragsbegründung.
Fortbestehen nach 2028
Die Änderung des Gesellschaftervertrags hänge auch davon ab, in welcher Form die Überwaldbahn ab 2029 betrieben werde. Als Grundlage dafür wird das Ergebnis der Machbarkeitsstudie gesehen, in deren Einzelschritte und Entscheidungen die Gesellschafter miteinbezogen werden sollten. Und es sei sicherzustellen, dass eine Finanzierung nach denselben Grundsätzen wie bei vergleichbaren Reaktivierungsprojekten in Hessen gewährleistet werden könne – also mit 90 Prozent Bezuschussung und einem Eigenanteil der Gesellschafter von zehn Prozent.
Was passiert, wenn die Gemeinde ihren Anteil nicht mehr leiste, machte Bürgermeister Dr. Sascha Weber deutlich: „Dann geht die Überwaldbahn gGmbH insolvent und wir müssen Millionen Euro wegen der Rückforderung der Zuschüsse bezahlen.“ Damit machte er auch klar, dass die unter anderem von Jörg Maletz und Stefan Werner (beide BfW) geforderte Deckelung der Beträge für den Unterhalt der Draisinenbahn „völlig unbedeutend“ sei: „Es ist letztlich egal, wie hoch das Defizit ist, wir müssen bezahlen.“
Tobias Roth begründete die Forderungen der Freien Wähler, die mit zu dem alternativen Beschlussvorschlag geführt hatten, damit, dass „wir mit validen Zahlen fürs nächste Jahr arbeiten wollen“. Hinsichtlich der Befristung der Nachschusspflicht der Gesellschafter bis 2028 verwies Wingerter noch darauf, dass die Zweckbindung als Draisinenbahn zum Jahr 2029 wegfalle, deshalb „ist eine Frist unnötig“. Und er unterstrich die Bedeutung der Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2028, um zu sehen, ob die 400 000 Euro angesichts der Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren ausreichen. Maletz kritisierte schließlich, dass es bei der geplanten Machbarkeitsstudie nicht vorangehe, und forderte deshalb, in dem Antrag deren Vorlage bis zum 1. Oktober 2023 festzusetzen. Sein Anliegen fand jedoch keine Mehrheit. Stattdessen wurde dem von den Vertretern der SPD, FW und CDU verhandelten Kompromissvorschlag bei drei Gegenstimmen der BfW und drei Enthaltungen zugestimmt.