5 unheimliche Lost Places um Weinheim und den Odenwald
Halloween ist zwar schon vorbei - doch die Lost Places in der Region sind noch da, um entdeckt zu werden. Wir verraten euch, was ihr bei einem Besuch beachten solltet.
„Betreten verboten!“ Manchmal reizt es, hinter verschlossene Türen blicken zu wollen – es kann jedoch schnell gefährlich werden. Nicht umsonst zieren Verbotsschilder häufig die Fassade baufälliger Gebäude. Passend zu Halloween haben wir fünf geheimnisvolle Orte in der Umgebung ausgesucht, die ein ideales Grusel-Ambiente bieten und geben Tipps, was es beim Besuch sogenannter „Lost Places“ zu beachten gilt.
Hildebrand'sche Mühle
Seit 1982 ist sie stillgelegt, die Hildebrand'sche Mühle. Seitdem prägt sie Weinheims Stadtbild nur noch optisch. Zuvor wurde sie als Mühle sowie als Grieß- und Graupenfabrik genutzt. In den 1990ern gab es vereinzelt Versuche, das Gebäude als Wohnraum zu nutzen. Danach war die Mühle zunehmend dem Verfall ausgesetzt, bis sie 2009 schließlich an einen Investor verkauft wurde, der das Denkmal erneut in Wohnraum umfunktionieren möchte – doch seitdem hat sich nichts getan. Zurzeit soll aber ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Bis dahin bleibt die Hildebrand'sche Mühle ein Lost Place.
Verlassenes Kinderkurheim
Fast jeder kennt das Bild mit den Grady-Zwillingsschwestern am Ende des langen Hotelflurs aus dem Horrorfilm-Klassiker „The Shining“. Ob im ehemaligen Kinderkurheim Herne in Hammelbach ähnliche Gestalten ihr Unwesen treiben? Eher unwahrscheinlich. Dennoch hat das 27 000-Quadratmeter-Grundstück etwas Beängstigendes an sich. Aber Vorsicht: Ein Lost Places ist das Anwesen strenggenommen nämlich nicht. Vor vier Jahren wurde es an einen Privatmann verkauft. Der stellt gegenüber WNOZ klar: "Das Grundstück ist nicht verlassen." Das bedeutet: Betreten verboten!
Die Geschichte des Anwesens bleibt dennoch faszinierend: 1955 wurde das Kurheim von der Stadt Herne in Hammelbach eröffnet. Dort sollten sich als untergewichtig eingestufte Kinder einem sechswöchigen Reha-Prozess unterziehen. Mangels Nachfrage wurde 1977 der Betrieb eingestellt. Für die nächsten neun Jahre diente das Gebäude noch Familien als Urlaubsdomizil über einen Kirchenkreis, dann verfiel es in einen Dornröschenschlaf und wurde vor vier Jahren an einen Privatmann verkauft.
Gelber Bus im Wald
Ein gelber Kleinbus mitten im Wald – wie der wohl da hinkommt? Man kann nur Vermutungen anstellen. Wahrscheinlich handelt es sich um eine illegale Sperrmüllentsorgung. Sicher ist nur, dass er vor einigen Jahrzehnten zurückgelassen worden sein muss, wenn man sich die Spuren des Verfalls ansieht. Zu besichtigen ist das verkehrsuntaugliche Gefährt im Mossautaler Wald nahe Hiltersklingen, etwa 100 Meter vom Forstweg entfernt. Der einzige Ort auf dieser Liste, der nicht auf einem privaten Grundstück liegt. Einmal gefunden, eignet sich der Bus hervorragend für ein Halloween-Fotoshooting.
Kümmelbacher Hof
Auf dem Schneckenbuckel in Neckargemünd nahe Heidelberg befindet sich der Kümmelbacher Hof. Kurhotel, Brauerei, Seniorenresidenz – das alles gehört der Vergangenheit an, die bis in das 19. Jahrhundert zurückreicht. Mittlerweile nagt das Anwesen am Zahn der Zeit. Seit 2006 ist der von Graffitis übersäte Kümmelbacher Hof ungenutzt und verfällt zunehmend.
Alte Reha-Klinik
Über 100 Zimmer auf 6300 Quadratmetern Innenfläche hatte die Reha-Klinik Göttmann in Reichelsheim vorzuweisen. Heute steht jeder dieser Räume leer: 2002 verließ der letzte Patient das Zentrum. Die Schließung der Klinik erfolgte Mitte der Neunziger, als durch eine Gesetzesänderung die Finanzierung vieler Reha-Maßnahmen eingestellt wurde. Seitdem trägt die Zeit in Kombination mit anhaltendem Vandalismus zum Verfall bei. Wahrlich ein Lost Place, dessen Urbex-Ehrenkodex leider nicht respektiert wurde.
Was muss ich beachten?
Urbex-Ehrenkodex? Tatsächlich gibt es in der Szene des Urban Exploring, kurz „Urbex“, einen inoffiziellen Ehrenkodex für das Besuchen von Lost Places. Die Absicht dahinter ist, die Orte zu schützen und möglichst lange unbeschadet zu erhalten. Grundsätzlich ist das unbefugte Betreten fremder Grundstücke verboten und gilt als Hausfriedensbruch. Dennoch sollten folgende Richtlinien unbedingt beachtet werden:
1. Respekt vor Ort und Geschichte: Verlassene Gebäude sind oft Zeugen vergangener Zeiten und haben eine eigene Geschichte. Du solltest diese Geschichte respektieren und den Ort nicht verändern.
2. Keine Sachbeschädigung: Du solltest keine Gegenstände entfernen oder beschädigen. Auch das Einwerfen von Fensterscheiben oder das Aufbrechen von Türen ist verboten.
3. Keine Graffiti: Du solltest keine Graffiti oder anderen Schmierereien hinterlassen. Das betrifft nicht nur die Wände, sondern auch die Böden und Decken.
4. Brandgefahr: Das Entfachen von Feuern oder das Rauchen in verlassenen Gebäuden ist strengstens verboten. Die Gefahr von Bränden ist hoch.
5. Keine Erkundung alleine: Du solltest nie alleine, sondern immer mindestens zu zweit unterwegs sein. So kann im Notfall Hilfe geholt werden.
Um es zusammenzufassen, kannst du dir die goldene Regel merken: Take nothing but photos, leave nothing but footprints.