Weinheim/Region

Achtung Kostenfalle im Winter: So spart ihr bei Schnee und Glätte Geld und Nerven

Die ersten Schneeflocken fallen – doch Schnee und Eis können schnell zur Kostenfalle werden. Ob am Auto oder im eigenen Zuhause: Wer jetzt nicht aufpasst, riskiert teure Schäden. Mit diesen Tipps spart ihr im Winter Geld, Zeit und Nerven.

Im Winter gilt es, die Windschutzscheibe völlig von Schnee und Eis zu befreien. Sonst droht mindestens ein Bußgeld. Foto: Gabriel Schwab
Im Winter gilt es, die Windschutzscheibe völlig von Schnee und Eis zu befreien. Sonst droht mindestens ein Bußgeld.

Winterzeit ist Kostenzeit: Nicht erst seit den extremen Preissteigerungen im Energiesektor nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der Inflation, die Menschen beim Heizen Kopfzerbrechen bereiteten. Es gibt aber auch Tücken für den Geldbeutel, die nicht so sehr auf der Hand liegen. Gerade beim Autofahren kann es ganz schnell ziemlich teuer werden. Und je nach Wetterverhältnissen zudem gefährlich. Weitere Kostenfallen lauern direkt vor der eigenen Haustüre und sogar zwischen den Wänden.

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Tipp 1 – Auto winterfest machen

„Sorgfaltspflichtverletzungen rund um das Thema Verkehrssicherheit können zu Verwarnungen oder Bußgeldern führen“, sagt Polizeisprecher Philipp Kiefner vom Präsidium Mannheim: „Wenn dadurch andere Menschen zu Schaden kommen, muss auch mit einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gerechnet werden.“ Der Bußgeldkatalog listet verschiedene Verstöße auf, die Bürger beim Autofahren begehen können. Bei Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen zu fahren wird beispielsweise mit 60 Euro und einem Punkt bestraft. Kommt es zu einem Unfall, werden 120 Euro plus Punkt fällig. Ähnlich teuer wird es, wenn Fahrer ihr Auto warmlaufen lassen: Hier sieht der Bußgeldkatalog 80 Euro Strafe vor. Wer lediglich ein „Guckloch“ in der Frontscheibe freikratzt, wird mit zehn Euro abgestraft. Ist das Autodach nicht von Schnee befreit, können 25 Euro fällig werden.

Auf den Straßen ist derzeit Vorsicht geboten - Autos sollten dabei winterfest sein. Foto: Marco Schilling
Auf den Straßen ist derzeit Vorsicht geboten - Autos sollten dabei winterfest sein.

Ein Unfall könnte Fahrer aber noch teurer zu stehen kommen, den sie womöglich mit ihrer Gesundheit bezahlen. Polizeihauptkommissar Kiefner warnt: „Bei Frost oder Schnee muss das Fahrzeug zwingend verkehrssicher gemacht werden. Das heißt, dass die Scheiben für eine gute Sicht vollständig freizukratzen sind.“ Die Erfahrung zeige, dass es ansonsten zu einer deutlich erhöhten Unfallgefahr komme.

Dasselbe gelte für die Dächer der Fahrzeuge. „Einerseits können sich bei höheren Geschwindigkeiten kleine Schneebretter lösen und dem nachfolgenden Verkehr die Sicht nehmen“, erklärt der Polizist. Andererseits komme es zuweilen vor, dass der Schnee gefriert, sodass sich Eisbrocken bilden, die andere Verkehrsteilnehmer beim Herabfallen gefährden: „Bekannt ist das Phänomen bei Lastern. Hier bilden sich regelmäßig ganze Eisschollen.“ Grundsätzlich müssten Autofahrer bei Missachtung der oben genannten Faktoren beachten, dass die Versicherung das Verhalten möglicherweise als Teilschuld bewertet.

Tipp 2 – Gehwege streuen

Auch wenn Passanten auf einer nicht gestreuten Straße ausrutschen, gilt es, die Schuldfrage zu klären. Die meisten Gemeinden, so erklärt Anwalt Robert Hilkert, erlegen den Anliegern die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen auf. Das ist in Weinheim der Fall. Hier müssen Anwohner sogar am Grundstück räumen, wenn kein Gehweg am Rand einer Fahrbahn vorhanden ist – auf einer Breite von 1,50 Metern. Die Pflicht gilt werktags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Grundsätzlich endet sie um 20 Uhr. Übrigens: Schneit es in diesen Zeiten wieder oder tritt Glätte auf, „ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen“. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann laut Räum- und Streupflichtsatzung mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden.

Wer fürs Schneeschippen zuständig ist, ist nicht immer so einfach zu beantworten. (Archivbild) Foto: Fritz Kopetzky
Wer fürs Schneeschippen zuständig ist, ist nicht immer so einfach zu beantworten. (Archivbild)

Und was ist nun, wenn jemand hinfällt und klagt? Das lässt sich laut Anwalt Hilkert von der Birkenauer Kanzlei „Pohlers & Hirsch“ gar nicht pauschal beantworten. Zunächst gilt es zu klären, wer seine Pflicht verletzt hat. Viele Immobilienbesitzer tragen sie zwar ihren Mietern auf. Dennoch obliege ihnen eine Kontrollpflicht, ob die Mieter ihr auch nachkommen. Wenn nun jemand zu Schaden kommt und erfolgreich klagt, spielen beim Schmerzensgeld viele Faktoren eine Rolle. „Wegen eines blauen Flecks wird einem Kläger vermutlich kein Schmerzensgeld zugesprochen“, erklärt Hilkert. Hohe Schmerzensgelder hingegen werden fällig, wenn sich jemand heftig verletzt, womöglich lebenslang mit den Nachwirkungen zu tun hat.

Wie hoch wird das Schmerzensgeld?

In der Rechtsprechung sei also die Schwere der Verletzung entscheidend sowie das damit einhergehende Leid, das Ausmaß der notwendigen Behandlung und das Verschulden des Verursachers. Hilkert zeichnet ein überspitztes Szenario, um das mit dem Verschulden zu verdeutlichen: „Nehmen wir an, der Besitzer eines Geschäftes für Gehhilfen unterlässt es (fahrlässig), zu streuen. Vor seinem Laden stürzt eine alte Frau, die am Stock geht.“

Dem Inhaber müsse bewusst sein, dass er es mit einem Publikumsverkehr vor seinem Geschäft zu tun hat, der aus einer eingeschränkten, oft älteren Klientel besteht. Unterlasse er es, für die Sicherheit zu sorgen, werde ihm das besonders schwer angerechnet. Grundsätzlich sei kein Fall wie der andere. Es gebe „zig“ Urteile, erklärt der Anwalt. Mit höchst unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte, selbst bei ähnlich gelagerten Fällen. Und dementsprechenden Unterschieden in puncto Schmerzensgeld.

Tipp 3 – Rohre schützen

Höchst unterschiedlich: Das gilt auch für die Kosten, die auf Hausbesitzer bei einem geplatzten Wasserrohr zukommen können. Gerade dieser Tage, wenn die Temperaturen immer wieder unter den Gefrierpunkt fallen, muss die Weinheimer Feuerwehr ihretwegen wieder verstärkt ausrücken (wir haben berichtet). Feuerwehrsprecher Ralf Mittelbach rät deshalb, Wasserleitungen in unbeheizten Räumen oder im Freien nach Möglichkeit abzustellen und zu entleeren. Wenn Leitungen in nicht beheizbaren Räumen nicht abgestellt werden können, sollten sich Immobilienbesitzer mit einem Frostwächter behelfen. Solche „Rohrheizkörper“ gibt es in unterschiedlichen Variationen. Viele kosten um die 30 bis 40 Euro – definitiv weniger, als bei einem Wasserschaden zu bezahlen ist. Ein Einsatz aus dem Jahr 2018 ist dem Feuerwehrsprecher in diesem Zusammenhang übrigens noch besonders präsent. Damals platzte aufgrund der Kälte ein Rohr in einem Mehrfamilienhaus der Baugenossenschaft Weinheim in der Händelstraße. Das Haus mit zwölf Parteien lief komplett mit Wasser voll.

Tipp 4 – Richtig heizen

Gott sei Dank: Preisexplosionen wie im Winter 2022/2023 sind in der Saison 2024/2025 eher unwahrscheinlich. Dennoch bleibt der Preis für Öl, Gas und anderes hoch. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, beim Heizen einige Tipps zu berücksichtigen, etwa zum richtigen Lüften. Hier lautet die Devise: Stoß- statt Dauerlüften. So werde die Luft im Raum schnell ausgetauscht, ohne dass die Wände innen auskühlten.

Weiter empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Heizkörper richtig zu entlüften: „Luft im System verbraucht mehr Energie.“ Wann es soweit ist, lässt sich ganz leicht herausfinden. Etwa wenn die Heizung nicht mehr richtig warm wird oder Gluckergeräusche von sich gibt. Auch die Behebung des Problems ist unkompliziert. Denn die Luft kann man mit einem Entlüftungsschlüssel aus dem Baumarkt ganz einfach selbst aus der Heizung lassen. Noch effektiver wird es dann, wenn keine Möbel oder Vorhänge vor dem Heizkörper stehen, deretwegen sich die Wärme staut. Und wenn niemand zu Hause ist, stört es auch keinen, wenn es mal nicht wohlig warm in den Räumen ist. Der Geldbeutel wird es danken.