Ärger der Bergsträßer Bürger wegen Grundsteuer ist verständlich - der Frust in den Rathäusern auch
Die Kritik am neuen Grundsteuergesetz ist berechtigt, findet WNOZ-Redaktionsleiter Carsten Propp. Die Debatte wird nicht nur in Weinheim gerade intensiv geführt.
Die Kritik am neuen Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg ist aus vielerlei Gründen berechtigt und bereitet nicht nur Eigentümern Sorgen, sondern auch den Mietern, die später über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten werden. Aktuell ist der Aufschrei all jener Eigentümer groß, die deutlich mehr bezahlen müssen.
Dass es dabei Kostensteigerungen im Vergleich zum Vorjahr um das Fünf- bis Zwanzigfache geben könnte, hatte seitens der Politik niemand so deutlich kommuniziert. Auch aus den Bescheiden des Finanzamtes zum Grundsteuermessbetrag konnte man das nicht herauslesen, da damals noch die Hebesätze der Kommunen fehlten. Insofern ist die Empörung nachvollziehbar. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele dieser Grundstücke in der Vergangenheit deutlich zu niedrig bewertet waren, weshalb das Bundesverfassungsgericht das alte Grundsteuergesetz kippte.
Nun ist der Übergang auf ein neues Steuermodell sicher kein leichtes Unterfangen. Umso unverständlicher ist es, dass Baden-Württemberg und Hessen wieder einmal ihr eigenes Süppchen kochen. Das führt wegen der unterschiedlichen Modelle zwangsläufig dazu, dass vergleichbare Grundstücke im Nachbarbundesland anders bewertet werden. Gerecht ist das nicht. Und das ärgert die Menschen auch.
Denn dagegen können sie sich nicht wehren können. Die zahllosen Einsprüche beim Finanzamt ändern erst einmal nichts daran, dass man die Steuer bezahlen muss. Wer begründete Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheids hat, weil zum Beispiel der Zuschnitt des eigenen Grundstücks grundlegend von den Flurstücken in derselben Bodenrichtwertzone abweicht, muss auf eigene Kosten ein qualifiziertes Gutachten in Auftrag geben. Wenn dieses Gutachten dann tatsächlich eine signifikante Abweichung zugunsten des Bürgers ergibt, wird zwar die Höhe der Grundsteuer korrigiert. Aber die Kosten für das Gutachten werden auch dann nicht vom Staat erstattet. Gerecht ist das nicht. Und das ärgert die Menschen.
Die Kommunen entlang der Bergstraße haben sich an das Versprechen aufkommensneutraler Hebesätze gehalten, was das Gesamtaufkommen angeht. Trotzdem laden die Bürger ihren Frust jetzt vor allem in den Rathäusern ab, die die Grundsteuerbescheide auf Basis der gesetzlichen Regelungen ermittelt haben. Gerecht ist das nicht. Und das ärgert die Beschäftigten in den Rathäusern natürlich auch.