Weinheim

Albert-Schweitzer-Schule: „Einzug steht nicht unmittelbar bevor“

Jetzt brodelt es auch in der Weststadt. Zwar steht längst fest, dass 90 Flüchtlinge in der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule untergebracht werden, doch einige Anwohner scheinen erst jetzt durch eine Nachbaranhörung davon erfahren zu haben. Was geplant ist und wann mit dem Einzug zu rechnen ist.

Mit den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Nordflügel der Albert-Schweitzer-Schule in der Weinheimer Weststadt wurde im Mai 2023 begonnen. Foto: Philipp Reimer Fotografie
Mit den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Nordflügel der Albert-Schweitzer-Schule in der Weinheimer Weststadt wurde im Mai 2023 begonnen.

Während am Werner-Heisenberg-Gymnasium Aufregung herrscht, weil die Stadt das Schulgelände als Standort für eine Flüchtlingsunterkunft ins Auge fasst, bringt das Thema der Unterbringung von geflüchteten Menschen auch einige Anwohner in Weinheims Weststadt in Wallung. Hintergrund ist der Umbau der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule, in deren Nordflügel aktuell Wohnraum geschaffen wird für 90 Flüchtlinge, oder vielmehr die Informationspolitik der Stadtverwaltung.

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Hier sollen 90 Flüchtlinge untergebracht werden. Foto: Philipp Reimer Fotografie
Hier sollen 90 Flüchtlinge untergebracht werden.

Mit den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wurde im Mai 2023 begonnen. „Eine Fertigstellung der baulichen Maßnahmen im Dezember 2023 war nicht zu schaffen, das ist für Januar/Februar 2024 geplant“, äußert sich Weinheims Pressesprecher Roland Kern auf Nachfrage unserer Redaktion. Erst danach könne eine Aufnahme der geflüchteten Personen erfolgen, voraussichtlich ist das also noch im ersten Quartal.

Die WN hat darüber nach einem Vor-Ort-Termin ausführlich zuletzt im September berichtet. „Eine Berichterstattung auf der städtischen Internetseite und in den sozialen Medien erfolgte mehrfach“, schreibt die Stadtverwaltung angesichts von Reaktionen auf eine Nachbaranhörung. Die Anhörung der Nachbarschaft sei bei einer Nutzungsänderung eines öffentlichen Gebäudes gesetzliche Vorgabe, auch wenn die Baumaßnahme selbst verfahrensfrei ist und bereits begonnen wurde.

„Die temporäre Unterbringung ist erforderlich“

„Beim Versenden des Schreibens an die Nachbarn hat unser Amt für Baurecht und Denkmalschutz angenommen, dass die künftige temporäre Nutzung mehrere Monate nach dem Beginn der Maßnahme und nach mehreren öffentlichen Beratungen und Medienberichten in der Nachbarschaft bekannt ist“, schreibt die Stadtverwaltung. Der Gemeinderat und der Internationale Ausschuss haben schon anfangs des Jahres in öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse dazu gefasst und kommuniziert. „Die temporäre Unterbringung ist erforderlich, weil die Stadt Weinheim nur auf diesem Weg ihrer gesetzlichen und kurzfristig gebotenen Aufnahmepflicht nachkommen kann“, heißt es weiter.

Der Einzug der Flüchtlinge stehe jedoch nicht, wie einige Anwohner aus der Nachbaranhörung schließen, unmittelbar bevor. Mit dem Arbeitskreis (AK) Asyl, dem Ordnungsamt sowie dem Integrationsmanagement sei vereinbart, dass rechtzeitig vor dem Einzug der Flüchtlinge eine Info-Veranstaltung und eine Begehung im Stil eines „Tages der offenen Tür“ angeboten wird. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass auch die Anlieger der Schweitzer-Schule die Ankömmlinge offen und gastfreundlich empfangen, wie das an den anderen Standorten in Weinheim ganz überwiegend der Fall war“, schreibt die Stadtverwaltung.