Aufpreis für Verpackung: Wird die Gastronomie in Weinheim noch teurer?
Vorbild Tübingen: Gibt es auch in der Region bald eine Verpackungssteuer? Ein Antrag liegt dem Weinheimer Gemeinderat schon vor. Was Gastronomen, die Stadt und der Wald-Michelbacher Bürgermeister dazu sagen.
Weinheim/Region. Seit wenigen Tagen ist es offiziell: Die 2022 eingeführte Verpackungssteuer in Tübingen ist rechtmäßig (siehe Infobox). Da bei diesem Thema nun Rechtssicherheit besteht, überlegen auch weitere Kommunen, eine solche Maßnahme gegen die anhaltende Stadtverschmutzung einzuführen. Im Verbreitungsgebiet unserer Redaktion gehen die Meinungen zu diesem Präzedenzfall auseinander. Ein Antrag der Grünen im Weinheimer Gemeinderat liegt bereits vor. Wir haben uns umgehört, was Kommunen, Gastronomiebetriebe und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband zur Verpackungssteuer sagen.
Erst die Linke, dann die Grünen
Zum Hintergrund: Bereits im Januar des vergangenen Jahres versuchte die Partei Die Linke, einen Antrag im Gemeinderat der Stadt Weinheim einzubringen, der eine „Abgabe auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke“ forderte. Dies scheiterte jedoch. Ziel war schon damals die „Reduzierung der erheblichen Mengen an Verpackungsmüll im Stadtgebiet“, wie Carsten Labudda, Stadtrat der Partei Die Linke, erklärte. Bei Einführung dieser Abgabe bis zur Jahresmitte 2024 hätte er sich Einnahmen von 100.000 Euro im Haushalt erhofft. Dass nun die Grünen mit der gleichen Initiative an den Start gehen, will Die Linke unterstützend begleiten. Labudda: „Auch wenn wir den Antrag gern gemeinsam mit den Grünen eingebracht hätten.“
Was in Tübingen gilt
Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine Verbrauchsteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen sowie nicht wiederverwendbares Geschirr und Besteck.
Bis zu 50 Cent können somit für den Endverbraucher zusätzlich anfallen.
Dagegen hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonalds-Filiale geklagt.
Seit dem 22. Januar 2025 ist nun vonseiten des Bundesverfassungsgerichts klar: Die Steuer für Einwegverpackungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung mit dem nötigen „Ortsbezug“.
Die Steuer betrifft nämlich nur Verpackungen, die meist auch in Tübingen im Müll landen. Das gilt etwa für Verpackungen von FastFood-Speisen wie Burger oder Döner.
Solche Speisen werden in der Regel so schnell gegessen, dass die Kunden die Verpackung noch wegwerfen, bevor sie das Tübinger Stadtgebiet verlassen.
Da bei diesem Thema nun Rechtssicherheit besteht, überlegen auch weitere Kommunen, eine solche Maßnahme gegen die anhaltende Städteverschmutzung einzuführen.
Städte wie Konstanz und Freiburg sind bereits gefolgt.
Antrag noch im Februar
Der Antrag der Grünen setzt sich mit der Reduzierung von Einwegverpackungen auseinander. Ziel ist es, durch die Einführung einer steuerlichen Abgabe einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, verstärkt auf umweltfreundlichere Alternativen wie „Mehrweg- oder essbare Verpackungen“ umzusteigen. Zwar wird auch die Möglichkeit angesprochen, Einnahmen für die Stadt zu generieren, jedoch betonen die Grünen, dass dies nicht das „primäre Ziel“ der vorgeschlagenen Steuer sei. Aus dem Schreiben geht zudem hervor, dass abgewogen werden müsse, „ob die Erhebung einer solchen Steuer wirklich den zusätzlichen Verwaltungsaufwand“ rechtfertigt oder das Ziel nicht anderweitig erreicht werden kann. Eine Idee wäre, durch stärkere Kontrollen die Einhaltung des Pflichtpfands und der Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe gegen die anhaltende Umweltverschmutzung zu verstärken. Auch ein „einheitliches Mehrwegsystem analog zum Pflichtpfand“ wäre nach Ansicht der Grünen eine Möglichkeit, Verbrauchern ein Bewusstsein für Mehrwegangebote zu vermitteln.
Vorhaben stößt in Weinheim auf Unverständnis
Einige Gastronomiebetriebe in Weinheim stehen der Verpackungssteuer kritisch gegenüber. Niko Bakas, Inhaber des Restaurants Hellas in der Innenstadt, versteht zwar den umweltfreundlichen Aspekt, sieht aber auch das Kostenproblem. „Man kann nicht immer alles an den Kunden weitergeben“, so Bakas weiter. In seinem Betrieb macht der Liefer- und Abholdienst circa 30 Prozent des Umsatzes aus. 50 Cent als zusätzliche Abgabe für die Verbraucher einzuführen, könnte problematisch werden. Dass in Tübingen zeitgleich zur Einführung dieser Steuer keine weiteren Insolvenzanträge aufgekommen sind, ist für ihn kein Argument. Er befürchtet einen Umsatzrückgang, der zu einem „Dominoeffekt“ und langfristig zu Schließungen führen könnte.
Die Inhaber von Gardenya Salateria & Grill in der Weinheim Galerie sehen das ähnlich. Auch Caglayangil Caliskan und ihr Mann Cengiz haben Bedenken, ein zusätzlicher Aufpreis könne dazu führen, dass aufgrund der ohnehin schon erhöhten Preise weniger Gäste bei ihnen einkehren. Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekt ist für die Gastronomen dennoch ein sehr guter Ansatz. Sie würden allerdings Anreize fernab von Steuern favorisieren. Ohnehin stellen die Caliskans innerhalb der vergangenen Jahre eine Veränderung im Konsumverhalten ihrer Gäste fest. So kommen vermehrt Kunden mit eigenem Verpackungsmaterial oder bitten darum, die Plastiktüte für den Transport der Speisen wegzulassen.
Kommunen sind unentschlossen
Und wie steht die Stadt Weinheim dazu? Die Stadtkämmerei Weinheim steht einer Verpackungssteuer mit Vorbehalt gegenüber. Der Grund: „Da die Einführung einer neuen Steuer immer mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, ist im Vorfeld schon abzuwägen, ob die Erhebung einer solchen Steuer wirklich den zusätzlichen Verwaltungsaufwand rechtfertigt oder ob das Ziel nicht anderweitig erreicht werden kann.“ Zum Beispiel durch vermehrte Kontrollen der Einhaltung des Pflichtpfands für Einweg-Getränkeverpackungen sowie der Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe. Ebenso gibt es aktuell noch keine Erfahrungswerte aus dem Einwegkunststofffondsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten. „Derzeit ist noch nicht messbar, ob dadurch das Müllaufkommen geringer geworden ist“, heißt es aus dem Rathaus. Die Stadtverwaltung hält kommunale Sonderwege für schwierig, da diese zu einem „Flickenteppich“ führen und die Verbraucher verwirren könnten. Dadurch könne die Akzeptanz vor Ort sinken, weswegen eine bundesweite Lösung „zielführender“ sei. Daher würde der Deutsche Städtetag eine bundesweite Regelung begrüßen.
Von Weinheim in den Odenwald: Der Gemeindevorstand von Wald-Michelbach kann sich eine solche Steuer vorstellen und will dieses Thema im Laufe des Jahres voraussichtlich in den Gremien diskutieren, heißt es auf Nachfrage beim Bürgermeister Sascha Weber. Weil in Tübingen die „Stoßrichtung“ vor allem die „großen Fast-Food-Ketten“ waren und in Wald-Michelbach davon „vornehmlich eine Handvoll Dönerläden“ betroffen wäre, hält er eine solche lokale Abgabe für fragwürdig. Auch im Überwald steht man der Nutzung von Mehrwegverpackungen positiv gegenüber, auch wenn der Bürgermeister keinen besonders hohen Effekt auf den gemeindlichen Haushalt sieht.
Ablehnung vonseiten der DEHOGA
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gab schon am 23. Januar ein Statement zum Urteil der Tübinger Verpackungssteuer ab. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin, bemängelt, dass die Diskussion um eine neue Verpackungssteuer zu einer „absoluten Unzeit“ komme, egal ob für Unternehmen oder Verbraucher. „Die Belastungsgrenze ist erreicht“, so Hartges. Die DEHOGA lehnt eine Verpackungssteuer ab und appelliert an „Überzeugung statt Steuer“. Die damit einhergehende Bürokratie sei nicht der richtige Weg, und man solle sich vielmehr auf konstruktive und attraktive Lösungen für Mehrweg fokussieren. Die Devise: „Das Verbraucherbewusstsein muss insgesamt geschärft werden.“