Böllerverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern
Die Freiwillige Feuerwehr Weinheim gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern, die ab heute wieder im Handel erhältlich sind.
Beim Silvesterfeuerwerk gehen die Meinungen in der Bevölkerung auseinander. Während die Befürworter mit der Tradition und der Freude an der Lichtershow argumentieren, verweisen die Kritiker auf die negativen Auswirkungen für Tiere, auf die Feinstaubbelastung und nicht zuletzt auf das erhöhte Unfallrisiko. Fakt ist, dass ab dem heutigen Donnerstag wieder Feuerwerksartikel im Handel verkauft werden dürfen.
Die Feuerwehren in der Region sind darauf vorbereitet. In den Kommunen entlang der Bergstraße und im Odenwald werden die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in der Silvesternacht wieder in erhöhter Alarmbereitschaft sein. Auch wenn Großbrände in den vergangenen Jahren zum Glück ausgeblieben sind, so gab es doch immer wieder kleinere Brände, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden.
Im Einsatzprotokoll des Jahreswechsels 2022/23 standen zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr Weinheim mehrere Kleinbrände von Feuerwerksabfällen, aber auch zwei Bäume und ein Gebüsch, die aufgrund von Feuerwerkskörpern in Brand geraten waren.
"Viele Unfälle wären vermeidbar"
Bundesweit ereignen sich in dieser Nacht Jahr für Jahr jedoch folgenschwere Unfälle und Brände, die die Rettungsdienste und das Personal der Kliniken in Atem halten. „Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn sich die Menschen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bewusst machen würden, dass sie letztlich mit Sprengstoff hantieren“, macht der Weinheimer Feuerwehrsprecher Ralf Mittelbach deutlich und fügt hinzu: „Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für manchen das neue Jahr schlecht angefangen.“
Deshalb sind auch in Weinheim die ehrenamtlichen Einsatzkräfte an Silvester und in der Neujahrsnacht in Bereitschaft, um im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. „Natürlich feiern wir auch Silvester“, erzählt Mittelbach, „aber viele haben dabei im Hinterkopf, dass sie womöglich noch ausrücken müssen.“ Auch wenn er selbst seit Jahren auf ein privates Feuerwerk verzichtet, so ist Mittelbach skeptisch, was Forderungen nach einem generellen Verbot von Feuerwerkskörpern angeht. „Es wäre schon viel gewonnen, wenn jeder vernünftig damit umgeht.“
§ 23 Sprengstoffgesetz
Darüber hinaus macht die Stadt Weinheim auf die geltende Rechtslage aufmerksam. In § 23 des Sprengstoffgesetzes heißt es wörtlich: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“ Im Klartext bedeutet das: In unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern – dazu gehören zum Beispiel der Marktplatz und das Gerberbachviertel – ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Zehn Tipps der Feuerwehr
Die Feuerwehr und die Stadt Weinheim haben darüber hinaus einige Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern veröffentlicht:
1. Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel abbrennen und müssen dabei beaufsichtigt werden.
2. Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper sorgfältig.
3. Basteln Sie nicht an Feuerwerkskörpern herum.
4. Brennen Sie Knallkörper und Feuerwerk nur im Freien ab.
5. Werfen Sie niemals mit Böllern nach Personen.
6. Werfen Sie angezündete Knallkörper sofort weg. Unterlassen Sie „Mutproben“, wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers.
7. Achten Sie besonders auf Blindgänger, löschen Sie glühende Reste.
8. Räumen Sie frühzeitig brennbare Gegenstände vom Balkon und der Terrasse. Schließen Sie Türen und Fenster, besonders Dachfenster und Luken sorgfältig.
9. Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unerreichbar auf.
10. Sollte trotz der Sicherheitshinweise etwas passieren, rufen Sie die Feuerwehr und den Rettungsdienst an – Notruf 112.