Weinheim

Tipps der Weinheimer Feuerwehr für Silvester

Am Samstag beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörpern. So schön der Anblick auch sein mag; der Umgang mit Böllern ist nicht ungefährlich.

Auch wenn Feuerwerk frei verkäuflich ist: An Silvester hantiert man mit Sprengstoffen (Symbolbild). Foto: Fritz Kopetzky
Auch wenn Feuerwerk frei verkäuflich ist: An Silvester hantiert man mit Sprengstoffen (Symbolbild).

Ist die Weihnachtszeit mit ihrer erhöhten Brandgefahr vorüber, treten andere Gefahren in den Vordergrund. Denn rund um Silvester ereignen sich Jahr für Jahr folgenschwere Unfälle und Brände beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Beim Jahreswechsel 2023 auf 2024 musste die Weinheimer Feuerwehr in der Silvesternacht zu drei Brandeinsätzen ausrücken.

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In Oberflockenbach brannte damals eine Gartenhütte komplett aus. In der Weststadt standen zwei Mülltonnen im Flammen, wodurch ein Stromverteilerkasten beschädigt wurde. Und in Hohensachsen brannten Reste einer Feuerwerksbatterie, die von den Brandschützern schnell gelöscht werden konnten.

Grund genug für die Freiwillige Feuerwehr Weinheim, wieder einige Sicherheitstipps für den Jahreswechsel zu veröffentlichen. „Denn durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für manchen das neue Jahr schlecht angefangen“, so die Feuerwehr. Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass dabei mit Sprengstoffen umgegangen wird. Entsprechend sorgfältig sollte deshalb beim Abbrennen vorgegangen werden.

Hier die Tipps der Feuerwehr:

  • Vor allen Dingen gehören Feuerwerkskörper nicht in Kinderhand. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel abbrennen und müssen dabei beaufsichtigt werden.

  • Die Gebrauchsanweisung beachten und keine Veränderungen an Feuerwerkskörpern vornehmen.
  • An Feuerwerkskörpern nicht herumbasteln.
  • Feuerwerkskörper ausschließlich im Freien abbrennen - Ausnahme von Tischfeuerwerk.

  • Niemals Feuerwerkskörper auf Personen werfen oder in ihre Richtung zielen.

  • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen. Mutproben – wie langes Halten des angezündeten Knallkörpers – unbedingt unterlassen

  • Besonders auf Blindgänger achten und glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.

  • Brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und Luken, sorgfältig verschließen.

  • Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Auch die Stadt Weinheim macht nochmals auf die Gesetzeslage (§ 23 des Sprengstoffgesetzes) aufmerksam, wonach es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Feuerwehr Weinheim ist auch an Silvester und in der Neujahrsnacht einsatzbereit, um bei Notfällen schnell Hilfe zu leisten. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Vorfällen kommen. In solchen Fällen steht die Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst zur Verfügung.