Allgemeinverfügung des Landratsamtes

Feuerwerk in Weinheim: Knaller-Info vorm Jahreswechsel

Trotz Afrikanischer Schweinepest: Warum in Weinheim an Silvester geböllert werden darf.

Pünktlich vor Silvester hat das Landratsamt seine Allgemeinverfügung hinsichtlich des Böllerverbots angepasst. Ab sofort darf wieder Feuerwerk gezündet werden – obwohl Weinheim noch immer zur Afrikanischen-Schweinepest-Sperrzone II gehört. Foto: Wolf-Rüdiger Pfrang
Pünktlich vor Silvester hat das Landratsamt seine Allgemeinverfügung hinsichtlich des Böllerverbots angepasst. Ab sofort darf wieder Feuerwerk gezündet werden – obwohl Weinheim noch immer zur Afrikanischen-Schweinepest-Sperrzone II gehört.