Illegale Müllentsorgung: Können Weinheimer Verpächter belangt werden?
Verwaltung prüft, ob beim überfüllten Altkleidercontainer in der Nordstadt der Grundstückseigentümer belangt werden kann.
Ende August hat unsere Zeitung bereits von den überquellenden Altkleidercontainern Ecke Bergstraße/Langgassenweg (Weinheimer Nordstadt) der Firma TEXAID Beteiligungsverwaltung Deutschland GmbH berichtet. Die verantwortliche Firma mit Sitz in Darmstadt hatte damals gemeinsam mit der Stadt Weinheim einen dringenden Appell an die Bevölkerung gerichtet, die Trennung verschiedener Materialien richtig durchzuführen und unpassende Abfälle hier nicht zu entsorgen. Alles blieb ohne Erfolg.
Auch in dieser Woche sah es rund um den Bereich der drei Container übel aus. Hinzu kam noch der starke Regen zu Beginn der Woche, der dafür sorgte, dass sich auch muffige Gerüche besser ausbreiten konnten. Kurzum: Es stank wieder bestialisch.
Welche Strafen Müllsündern drohen
Baden-Württemberg ahndet illegale Müllentsorgung streng. Je nach Art und Menge des Mülls sowie dem Ort, an dem dieser entsorgt wurde, können Bußgelder in unterschiedlicher Höhe drohen.
Zigarettenstummel wegwerfen: Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Wegen oder Plätzen können in Baden-Württemberg Bußgelder zwischen 20 und 100 Euro verhängt werden.
Kaugummi wegspucken: Ähnlich wie bei Zigarettenstummeln wird auch das achtlose Wegwerfen von Kaugummi mit einem Bußgeld von etwa 20 bis 100 Euro bestraft.
Papier und kleinere Gegenstände: Wer Papiertaschentücher, Verpackungen oder kleinere Abfälle auf die Straße wirft, muss mit Bußgeldern zwischen 20 und 150 Euro rechnen.
Hausmüll oder Sperrmüll illegal entsorgen: Bei größeren Abfallmengen steigen die Bußgelder stark an. Wer Sperrmüll, alte Möbel oder Haushaltsabfälle in der Natur oder an öffentlichen Plätzen ablädt, kann mit Strafen von 100 bis zu 1500 Euro zur Kasse gebeten werden. In besonders schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholtem Verstoß können sogar noch höhere Strafen drohen.
Bauabfälle oder Chemikalien entsorgen: Hier ist der Gesetzgeber besonders empfindlich, da solche Abfälle die Umwelt stark gefährden können. Illegale Entsorgung von Bauschutt und giftigen Chemikalien kann mit bis zu 10 000 Euro bestraft werden. gab
Fleisch und Essensreste
Schon bei unserem Vor-Ort-Termin im Sommer schilderte ein Mitarbeiter der Firma, „dass in den Containern oft genug auch immer wieder Fleisch und Essensreste illegal entsorgt werden“. In dieser Woche haben wir wieder bei der Firma nachgefragt. Chantal Thiévent von der Pressestelle erklärt den Sachverhalt erneut: „Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass die Container mit unpassendem Abfall gefüllt werden. Das führt dazu, dass ungenügend Platz für Textilien bleibt und sich die Kleidersäcke vor den überfüllten Containern ansammeln.“ Bei der Stadtverwaltung ist man sich der unbefriedigenden Situation längst bewusst. Stadtsprecher Roland Kern dazu: „Wir sehen das natürlich auch immer wieder mit großer Besorgnis und hatten deshalb immer wieder Kontakt mit der Firma.“
Der Stadt seien aber die Hände gebunden, da die Container auf dem Privatgelände des Anwesens Bergstraße 100 stünden, sodass die Verwaltung hier kaum Eingriffsmöglichkeiten habe.
Ein Altkleidercontainer sei verfahrensfrei im Sinne der Landesbauordnung und dürfe auf Privatgrundstücken aufgestellt werden. Verursacher des Mülls bleiben also die Nutzer der Container. Nachdem alle Appelle nicht gefruchtet haben und auch von Seiten der Firma nur wenig Lösungsvorschläge kommen, will die Stadt jetzt den Verpächter des Grundstücks, der mit TEXAID einen Vertrag abgeschlossen hat, ins Visier nehmen. Im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme könnte der Grundstücksbesitzer aufgefordert werden, das Areal rund um die Container zu säubern. Der Müll läge nämlich auf öffentlichem Weg und im direkten Bereich einer Bushaltestelle. Würde der Grundstücksbesitzer der Aufforderung zur Reinigung durch die Stadt nicht nachkommen, kann die Stadt auf seine Kosten für Sauberkeit sorgen. „Wir müssen hier den Eigentümer mit ins Boot nehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden“, hofft Kern. Kurzum: Die Ersatzvornahme dient somit der Durchsetzung einer vorherigen Verwaltungsanordnung oder Verfügung.
Eigentümer sei in der Pflicht
Vergleichbar ist das Ganze mit der Satzung zur Räum- und Streupflicht, die in Weinheim zuletzt 2014 neu aufgestellt wurde und die Eigentümer und Straßenanlieger verpflichtet, Gehwege zu reinigen, Schnee zu räumen und Wege auch zu bestreuen. Geschieht dies nicht innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, kann die Stadt Ordnungsgelder erwirken und durch Dritte auf Kosten des Eigentümers reinigen lassen. Doch soweit ist es in puncto Altkleidercontainer (noch) nicht. Die Stadt setze darauf, dass der Eigentümer seiner Bürgerpflicht nachkomme und sich Gedanken dazu mache, heißt es.
Wir haben den Eigentümer des Grundstücks, der nicht mit Namen genannt werden will, gestern mit den möglichen Konsequenzen konfrontiert. Der sieht die Schuld eindeutig bei TEXAID. „Ich werde den Müll bestimmt nicht entsorgen“, macht er zugleich seinem Ärger mit der Firma Luft. So würde er immer wieder dort anrufen, wenn die Container überfüllt sind. Man habe derzeit zu wenig Fahrer, sei die Antwort. Und: Erst vor einigen Tagen erwischte er eine Gruppe von Männern, die über die Klappe aus den Containern Kleidungsreste herauszogen und teilweise wieder auf dem Gehweg entsorgten. Auf erneute Nachfrage unserer Zeitung, wie man dem Problem entgegenwirken will, äußert sich Chantal Thiévent wie folgt: „Sollte wiederholt keine Besserung auftreten oder keine Lösung mit der Kommune gefunden werden, ziehen wir einen Alternativstandort in Betracht oder entfernen die Sammelstelle ohne Ersatz.“
In Weinheim gibt es insgesamt fünf Standorte, auf denen TEXAID-Container stehen – das eigene computergestützte Logistikzentrum soll eine individuelle Intervall-Leerung der einzelnen Stellplätze regeln.
Das selbstlernende System berücksichtige dabei die erwarteten Mengen der Servicestationen und berechne auf dieser Basis automatisiert effiziente Touren, um mit möglichst wenig gefahrenen Kilometern das maximal mögliche Sammelgewicht pro Fahrzeug zu erreichen. Am Standort in der Nordstadt scheint das System jedenfalls nicht optimal zu funktionieren.
Dass sich das Verpachten eines Stellplatzes für Altkleidercontainer für Privatleute durchaus lohnen kann, wird deutlich, wenn man erfährt, wie hoch die Vergütung ist. Laut WN-Recherche erhalten Grundstückseigentümer für die Bereitstellung der Stellfläche bis zu 60 Euro monatlich pro Container.
Gestern war der Müll übrigens entsorgt, doch nach den Erkenntnissen der vergangenen Wochen wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis es rund um die Container wieder aussieht wie auf einer Müllhalde.