Kleber sollen weg: "Dann liegen mir die Leute doch nackt im Schaufenster!"
Der Physiotherapeut André Fändrich ist seit drei Jahren in der Weinheimer Hauptstraße. Dass er das Schaufenster des ehemaligen Hosen-Funders blickdicht gemacht hat, verstößt gegen eine städtische Satzung.
„Wenn ich die Folie wegmache, liegen mir die Leute doch nackt im Schaufenster. Das ist doch lächerlich“, ärgert sich André Fändrich. Der Physiotherapeut befindet sich wegen seines Betriebs in der Hauptstraße bereits seit einiger Zeit in einer Auseinandersetzung mit der Stadt. Der Grund: Der Sichtschutz, den er an das Schaufenster seiner Behandlungsräume geklebt hat, verstößt gegen eine städtische Satzung. Das Bauamt hat Fändrich nun aufgefordert, die Folie vom Schaufenster abzukratzen. Sonst könnten ihm Konsequenzen drohen.
Seit drei Jahren sitzt der Physiotherapeut mit seiner Praxis nun in der Hauptstraße inmitten von Restaurants, Cafés und Friseuren. Dort ist der Weinheimer, der seit 25 Jahren selbstständig ist, von der Beckstraße hergezogen. Seine alten Räume haben ihm gefallen. „Aber die Beckstraße ist einfach zu abgelegen – null Publikumsverkehr.“ Als das alteingesessene Geschäft Hosen-Funder seinen Betrieb einstellte, bot sich für Fändrich die perfekte Gelegenheit, mitten in die City zu ziehen. Eine Physio in der Hauptstraße? Dafür musste der Selbstständige zunächst eine Nutzungsänderung der Immobilie beantragen. Aus dem Rathaus hieß es glücklicherweise schnell: stattgegeben!
Großzügige Glasfassade
So richtete sich Fändrich 2020 mit seinen Praxisräumen ein. Im einen Zimmer der Geräteraum, im Durchgang der Empfang. Und wo einst Funders Hosen die Passanten der Hauptstraße aus dem Schaufenster grüßten, sollte künftig der Behandlungstisch für die Physiotherapie stehen. Praktisch: Die großzügige Glasfassade lässt die Sonne herein. Unpraktisch: Dasselbe gilt für die Blicke von außen. Also sorgte Fändrich für Blickschutz am Schaufenster. Innen mit Milchglas-, draußen mit Firmenlogo mit 3-D-Effekt.
Was der Physiotherapeut nicht wusste: Trotz der Umnutzung vom Klamottenladen zum medizinischen Betrieb gelten für ihn immer noch die gleichen Spielregeln wie für den Einzelhandel. Diese werden in der „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung (Bereich C)“ der Stadt Weinheim definiert. Und die besagt: „Das dauerhafte Bekleben von Schaufenstern ist zulässig, sofern die beklebte Fläche 25 Prozent der Schaufensterfläche nicht übersteigt und das Gesamtbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.“ Getönte Verglasungen und Milchglas seien generell unzulässig. Im Klartext: Die Folie muss weg (oder zumindest drei Viertel davon) und auch das Milchglas muss weichen.
Bereits 2020 stellte der Physiotherapeut einen Antrag. Quasi eine Ausnahmeregelung für seine Ausnahmesituation. Diesmal hieß es aus dem Rathaus: abgelehnt! Seit drei Jahren geht der Schriftverkehr mit der Stadt hin und her. Nun wurde Fändrich vom Bauamt mehr oder weniger subtil darauf hingewiesen, dass man prinzipiell auch anders könne. In einem Schreiben an ihn heißt es: „Wir weisen zudem darauf hin, dass für die Baurechtsbehörde die Möglichkeit besteht, die bereits angebrachte Beklebung mittels gebührenpflichtiger, rechtsmittelfähiger Verfügung zu entfernen.“
„Das ist doch hirnrissig!“
Nicht nur Fändrich geht es so. Auch ein weiterer Physiotherapeut, der namentlich nicht genannt werden möchte, soll seinen Sichtschutz von der Fassade seines Geschäfts kratzen. „Wegen einer Satzung von 1994 – das ist doch hirnrissig!“, sagt er. Dass das Amt ihnen gegenüber so stur als Paragrafenreiter auftritt, stößt bei den Therapeuten auf Unverständnis. „Ich verstehe ja schon, dass eine Satzung Regeln schaffen soll, damit kein Chaos ausbricht.“ Warum man hier aber keine Ausnahme machen könne – nicht nur für die beiden Physiotherapeuten, sondern für alle medizinischen Betriebe –, können die beiden nicht nachvollziehen. Zumal Fändrichs rechtlicher Auffassung nach weniger ästhetische Lösungen satzungskonform wären. Zum Beispiel einen Vorhang im Innern aufzustellen. Oder das Milchglas nicht mittels Folie anzubringen, sondern eine Scheibe unmittelbar hinter das Schaufenster zu stellen. Warum er das nicht einfach mache? „Das kostet unnötig Geld. Außerdem befinden wir uns noch in der Gründungsphase“, sagt er für beide Therapeuten. Mit Geschäftsbeginn in der Pandemie, Energiekostensteigerung und im Falle Fändrichs noch einer längeren Krankheit habe man schon genug zu kämpfen gehabt. Irgendwie ist es wohl auch eine Sache des Prinzips.
Fünfe gerade sein lassen?
Gleichwohl war es den beiden Therapeuten ein Anliegen, zu betonen, dass das Bauamt auch durchaus entgegenkommend gewesen sei. Was Fristen anbelange, beispielsweise. Auch im Status quo: Derzeit wartet das Bauamt nämlich auf Vorschläge, wie die Therapeuten anders für Sichtschutz in ihren Schaufenstern sorgen wollen. Für die tatsächliche Umsetzung, so erklärt Fändrich, habe das Amt ihnen dann noch einmal einen großzügigen Zeitraum zugesichert. Die Physiotherapeuten hegen noch immer die Hoffnung, dass die Stadt mit Blick auf ihre besondere Situation Fünfe stattdessen gerade sein lässt ...