Nahversorgung

Laudenbach sichert sich Vorkaufsrecht auf ehemaliges Netto-Gebäude

Durch das Vorkaufsrecht des Gebäudes am Südring 2 will die Kommune die Nahversorgung in Laudenbach sichern.

Damit auf dem einstigen Netto-Gelände keine Wohnungen entstehen, hat sich die Kommune per Satzung das Vorkaufsrecht gesichert. Foto: Fritz Kopetzky
Damit auf dem einstigen Netto-Gelände keine Wohnungen entstehen, hat sich die Kommune per Satzung das Vorkaufsrecht gesichert.