Justiz

Maskenprozess: Verteidigung der Weinheimer Ärztin geht in Revision

Das Landgericht Mannheim hat die Weinheimer Ärztin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nun wird sie das Urteil anfechten.

Die Angeklagte und ihre Verteidiger Sven Lausen (links) und Holger Willanzheimer kurz vor dem Urteil des Landgerichts Mannheim im Maskenprozess. Foto: Carsten Propp
Die Angeklagte und ihre Verteidiger Sven Lausen (links) und Holger Willanzheimer kurz vor dem Urteil des Landgerichts Mannheim im Maskenprozess.

Am Dienstag verurteilte das Landgericht Mannheim – wie berichtet – eine Weinheimer Ärztin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Ärztin zu Beginn der Corona-Pandemie mehr als 4000 „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ ausgestellt habe, weil sie ohne vorherige Untersuchung Maskenbefreiungsatteste ausstellte. Um die Verurteilung anzufechten, ist nur noch das Rechtsmittel der Revision möglich. Dabei wird das Urteil nicht mehr inhaltlich geprüft, sondern nur noch auf Rechtsfehler untersucht. Genau diesen Weg haben jetzt die Verteidiger der 60-jährigen Weinheimerin eingeschlagen, die einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert hatten.

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Rechtsanwalt führt zahlreiche Gründe an

Wie Rechtsanwalt Sven Lausen gegenüber unserer Zeitung erklärte, gebe es dafür zahlreiche Gründe. So erachte man die Rechtsauffassung des Gerichts, dass die Atteste zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt gewesen seien, als falsch. Dazu berufe man sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2022, welcher auch in einer Pandemie „an der engen Auslegung des Behördenbegriffs“ festgehalten habe. Abgesehen davon seien die Atteste keine „Gesundheitszeugnisse“ im rechtlichen Sinne, da sie keine Angaben über den Gesundheitszustand der Empfänger enthielten, sondern lediglich feststellten, dass das Tragen einer Maske „aus medizinischen Gründen kontraindiziert“ sei.

Zuhörer mussten ihren Perso vorlegen

Darüber hinaus sehe man in der sitzungspolizeilichen Anordnung des Gerichts, wonach – bis auf die beiden letzten Verhandlungstage – alle Zuhörer ihre Personalausweise vorlegen und scannen lassen mussten, einen „unzulässigen Teilausschluss der Öffentlichkeit“. Im Übrigen rüge man, dass das Gericht zur Sachaufklärung nur aufgrund einer Bankkontenliste zu 4374 Fällen gelangt sei und darauf verzichtet habe, dies auch für jeden Einzelfall nachzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim, die eine vierjährige Haftstrafe für die Ärztin gefordert hatte, prüft nach eigenen Angaben noch, ob sie ebenfalls Revision einlegt.