Weinheim

Nach SEK-Einsatz in Weinheim: PZN schickt Tatverdächtigen nach Hause

Körperverletzung, Kinderpornografie, Beleidigung: Eine Recherche unserer Redaktion zeigte, dass der 40-Jährige aus Weinheim seit Jahren straffällig wird.

Der 40-jährige Tatverdächtige hatte seinen Nachbarn im psychischen Ausnahmezustand mit Messer und Eisenstange bedroht. Nachdem die Polizei ihn ins PZN in Wiesloch gebracht hatte, wurde er dort kurz danach wieder entlassen (Symbolbild). Foto: Bernhard Zinke
Der 40-jährige Tatverdächtige hatte seinen Nachbarn im psychischen Ausnahmezustand mit Messer und Eisenstange bedroht. Nachdem die Polizei ihn ins PZN in Wiesloch gebracht hatte, wurde er dort kurz danach wieder entlassen (Symbolbild).

Es ist ein Satz, den die ältere Frau mehrmals mit denselben Worten wiederholt: „Mir macht er ja normalerweise nichts.“ Sie spricht von dem 40-Jährigen, der am Montagabend einen weiteren Nachbarn mit Messer und Eisenstange bedroht haben soll, und damit einen SEK-Einsatz in Weinheim auslöste. Die Polizei ging davon aus, dass sich der Mann zum Tatzeitpunkt in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hatte. Deshalb brachte sie ihn nach seiner Festnahme ins Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch. Große Verwunderung herrscht in der Hausgemeinschaft darüber, dass der 40-Jährige kurz darauf wieder zurück in seiner Wohnung war.

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Vor einem Monat vor Gericht

Nicht nur in dem Mietshaus fällt der Mann immer wieder auf. Der mehrfach Vorbestrafte hält auch die Polizei auf Trab. Dementsprechend ist er der Justiz ebenfalls bestens bekannt: Es ist gerade einmal einen Monat her, da saß er zuletzt auf der Anklagebank des Weinheimer Amtsgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihm wurde der Prozess gemacht, weil er zwei Jahre zuvor eine Einsatzkraft im Dienst attackiert hatte. Wie Amtsgerichts-Sprecherin Eva Lösche auf Anfrage erklärt, wurde der Prozess gegen die Zahlung eines Schmerzensgeldes an die Einsatzkraft eingestellt. Im November 2022 wurde der 40-Jährige verurteilt, weil er eine kinderpornografische Datei besessen hatte. Er bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Härte des Urteils begründet Lösche, damals vorsitzende Richterin des Prozesses, mit den diversen Vorstrafen, die der 40-Jährige zu diesem Zeitpunkt bereits hatte.

Erst vergangenen Monat hat es einen SEK-Einsatz in Weinheim gegeben. Foto: Archivbild: privat
Erst vergangenen Monat hat es einen SEK-Einsatz in Weinheim gegeben.

Die Sprecherin der Mannheimer Staatsanwaltschaft, Dr. Valerie Schweppe, erklärt mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Mannes, keine Auflistung etwaiger Tatvorwürfe aus der Vergangenheit nennen zu dürfen. „Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass der Tatverdächtige zuletzt auch wegen Beleidigung in Erscheinung getreten ist. Diesbezüglich wurde eine Geldstrafe gegen ihn verhängt“, so Schweppe.

Nach der Bedrohungslage am Montagabend wird erneut gegen den Weststädter ermittelt. Die Tatvorwürfe lauten Bedrohung mit einem Verbrechen, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung. Die letzteren beiden Anzeigen wurden erstattet, weil er nach Polizeiangaben heftigen Widerstand gegen seine Festnahme leistete. Auf dem Weg zwischen Wohnung und Polizeiwagen habe er einen Ordnungshüter verletzt. „Ich verstehe nicht, warum sie ihn nicht in Wiesloch behalten haben“, sagt seine Nachbarin über den Mann, der immer wieder im Haus randaliere und für Konflikte sorge.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet?

Unsere Redaktion wollte von der Staatsanwaltschaft Mannheim wissen, warum sie keine einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt hatte. Pressesprecherin Schweppe antwortet am Donnerstag: „Hinsichtlich des Vorfalls am Montagabend liegt uns noch kein Vorgang vor.“

Erst vergangenen Monat wurde dem Mann im Weinheimer Amtsgericht der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gemacht. Foto: Thomas Rittelmann
Erst vergangenen Monat wurde dem Mann im Weinheimer Amtsgericht der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gemacht.

Die Staatsanwaltschaft ist also nicht eingeschaltet worden? Doch, meint Stefan Wilhem, Sprecher des Polizeipräsidiums Mannheim. „Im aktuellen Fall wurde umgehend die Staatsanwaltschaft informiert, bei welcher ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten eingeholt wurde.“ Die Strafanzeige befinde sich (Stand Donnerstag) noch beim Polizeirevier Weinheim in Bearbeitung und werde demnächst an die Staatsanwaltschaft Mannheim übergeben. Der Beschuldigte sei ins PZN Wiesloch gebracht worden. Aus welchem Grund er anschließend wieder entlassen wurde, das „entzieht sich unserer Kenntnis“, so Wilhelm.

Warum wurde er entlassen?

Anfrage beim PZN in Wiesloch: Dort bittet Sprecherin Susann Roßberg um Verständnis. Zu der Entscheidung, weswegen der 40-Jährige entlassen wurde, könne das PZN aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht antworten. Sie erläutert jedoch das standardmäßige Vorgehen in solchen Fällen. „Die Umstände der Zuführung werden erfragt, die Person wird ausführlich psychiatrisch untersucht und entsprechend dem Untersuchungsbefund werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert“, erklärt Roßberg. Diese Maßnahmen reichten von einer Beratung über eine Aufnahmeempfehlung für die folgenden Tage bis hin zu einer sofortigen notfallmäßigen Aufnahme.

Wenn es hinreichende Gründe für eine akute und fortgesetzte Gefährdung bei gleichzeitigem Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit fehlender Steuerungsfähigkeit gebe, bestehe die Möglichkeit einer „fürsorglichen Zurückhaltung“ des Patienten nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Bedeutet: Kommt der Arzt zu dem Entschluss, dass es dringende Gründe für eine Aufnahme gibt, so kann eine Unterbringung auch erfolgen, wenn sie nicht richterlich angeordnet worden ist.