Forst

Viele Grillplätze im Rhein-Neckar-Kreis wegen Waldbrandgefahr gesperrt

Mit der Schließung reagiert das Landratsamt auf die anhaltende hohe Waldbrandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis. Was jetzt zu beachten ist.

Viele öffentliche Feuer- und Grillstellen werden aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gesperrt (Symbolild). Foto: Marco Schilling
Viele öffentliche Feuer- und Grillstellen werden aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gesperrt (Symbolild).

Rhein-Neckar. Das Kreisforstamt warnt aufgrund der Frühjahrstrockenheit vor einem erhöhten Waldbrandrisiko. In der Rheinebene werden sogar Feuer- und Grillstellen gefahrenbedingt gesperrt.

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Waldbrände können nicht nur große Flächen Wald vernichten, sondern damit auch die Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten gefährden und die Luftqualität beeinträchtigen, erklärt das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einer Mitteilung. „Aktuell haben wir im Rheintal bereits die Waldbrandstufe 4 von 5, was auf eine hohe Gefährdung hinweist. Das ist sehr außergewöhnlich für diese Jahreszeit“, so Forstbezirksleiter Philipp Schweigler. Auch in den nächsten Tagen ist keine Besserung in Sicht.

Was zu beachten ist

Zur Brandprävention sind wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in den Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten, betont das Kreisforstamt. Es bittet deshalb alle Waldbesucher, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen.

In der besonders gefährdeten Rheinebene sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.