Wohnung an die Stadt vermieten

Weinheim: Bis zu 1.000 Euro Prämie für Vermieter

„Vermiete doch an deine Stadt“: Mit einer Prämie soll Anreiz geschaffen werden, leerstehende Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Was es damit auf sich hat und wo das Geld herkommt.

Die Stadt Weinheim benötigt dringend Wohnraum - nicht nur für Flüchtlinge. Jetzt wird sogar eine Prämie ausgelobt für diejenigen, die an die Kommune vermieten. Foto: Gunnar Fuchs
Die Stadt Weinheim benötigt dringend Wohnraum - nicht nur für Flüchtlinge. Jetzt wird sogar eine Prämie ausgelobt für diejenigen, die an die Kommune vermieten.

Weinheim. Die Aktion „Vermiete doch an deine Stadt“ ist sowohl bei privaten Vermietern als auch innerhalb der Stadtgesellschaft auf großes Interesse gestoßen. Wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung schreibt, konnten bereits in den ersten Monaten zahlreiche Wohnungsangebote verzeichnet werden, die in Zusammenarbeit der zuständigen städtischen Ämter sorgfältig auf ihre Eignung geprüft wurden. Das Projekt läuft seit Januar 2024 und verfolgt das Ziel, leerstehende Wohnungen für wohnungssuchende Menschen zu finden.

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Als ersten Erfolg wertet die Stadt Weinheim die Anmietung von sieben Wohneinheiten, wodurch Wohnraum für über 40 Personen gefunden wurde. Weitere Objekte befinden sich derzeit in Verhandlung, bestätigt das Amt für Immobilienwirtschaft.

Land unterstützt Kommunen mit Prämie

Ein bedeutender Fortschritt sei jetzt durch die Inanspruchnahme der sogenannten Wiedervermietungsprämie des Landes Baden-Württemberg erzielt worden. Die Prämie ist Teil eines Landesförderprogramms des Kompetenzzentrums Wohnen BW. Hierbei werden Kommunen unterstützt, wenn durch deren Initiative länger leerstehende Wohnungen wieder vermietet werden.

Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass die betreffende Wohnung zuvor mindestens sechs Monate leer stand, bereits zu Wohnzwecken genutzt wurde und keinen Belegungsbindungen unterliegt. In diesem Zusammenhang wurde eine kommunale Förderrichtlinie rückwirkend zum 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt; sie soll Anreize für Eigentümer schaffen, leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten.

Auch Vermieter profitieren

Durch die neue Richtlinie wird ein Teil der erhaltenen Landesförderung an Vermieter weitergegeben. Diese können eine einmalige Prämie in Höhe einer Nettokaltmiete (bis maximal 1.000 Euro) erhalten. Dabei wird die Anmietung durch die Stadt selbst ebenso als förderfähige kommunale Aktivität angesehen wie die Vermittlung von Wohnungssuchenden durch die Stadt, wenn dadurch ein Mietvertrag zustande kommt.

Der Förderantrag kann beim Amt für Immobilienwirtschaft, Wohn- und Objektverwaltung gestellt werden. Weitere Informationen zur Wiedervermietungsprämie sowie zum Projekt „Vermiete doch an deine Stadt“ sind auf der städtischen Homepage zu finden.

Oberbürgermeister Manuel Just ist sich sicher: „Mit diesen Maßnahmen setzt die Stadt ein klares Zeichen für die Reaktivierung leerstehenden Wohnraums und eine nachhaltige Wohnraumpolitik.“ Die positiven Entwicklungen im Rahmen des Projekts würden zeigen, dass durch gezielte kommunale Anreize und Kooperationen wertvoller Wohnraum wieder nutzbar gemacht werden kann. (sig)