Aus für Airbnb-Wohnungen in Weinheim? Das sagen Politiker und Experten
Die Meinungen über eine Weinheimer Satzung, die Zweckentfremdungen verbietet, gehen auseinander. Wo sich alle einig sind: Ferienwohnungen und Airbnbs nehmen Wohnraum weg.
Es ist eine Zahl, bei der man erst einmal schlucken muss. Der aktuelle Zensus kommt zu dem Ergebnis, dass es in Weinheim fast 1000 leere Wohnungen gibt (wir haben berichtet). Dabei ist es ein offenes Geheimnis, dass viele Eigentümer ihre Wohnung lieber leer stehen lassen, als sie zu vermieten. Die Stadt will die Sinnhaftigkeit einer Satzung prüfen, mit der widerspenstige Immobilienbesitzer zur Kasse gebeten werden könnten. Doch das Rathaus äußert bereits im Vorfeld erste Bedenken. Die Weinheimer Interessensvertretung für Eigentümer „Haus & Grund“ geht noch weiter: „Wir sind da strikt dagegen“, sagt Geschäftsführer Michael Kempf im Gespräch mit unserer Redaktion.
Mannheim und Heidelberg haben sie schon
In Städten wie Mannheim und Heidelberg ist sie bereits gängige Praxis: die Satzung für ein Zweckentfremdungsverbot. Sie ist ein Instrument zur Bekämpfung von örtlichem Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum. Wenn Eigentümer ihre Wohnung etwa als Airbnb anbieten, für gewerbliche Zwecke nutzen oder zu lange leer stehen lassen, müssen sie sich dafür eine Genehmigung bei der Stadt einholen. Ansonsten droht ein Bußgeld – von bis zu 100 000 Euro. In Weinheim standen zum Zeitpunkt der Volkszählung zwei Drittel der Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer und wären damit ein potenzieller Fall für die Satzung.
Der Vorsitzende von Haus & Grund, Steffen Hinkel, ist jedoch der Überzeugung, dass dadurch kaum bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden würde. „Selbst wenn es eine Satzung gäbe, könnte die Stadt mir ja nicht vorschreiben, zu welchem Preis ich vermiete“, so der Vorsitzende. Gleichzeitig betont der Makler: „Eine Wohnungsnot bei den Normalverdienern haben wir nicht.“ Wobei Michael Kempf anmerkt, dass die Nachfrage je nach Lage variiert. Wohnungen in der Innenstadt etwa seien schon sehr gefragt. Kempf hält die Einhaltung eines Zweckentfremdungsverbotes bei der aktuellen Personalsituation für nicht kontrollierbar. Wenn, dann müsste das Rathaus mehr Personal einstellen. „Ich denke, dass kleinere Kommunen die Satzung schon deshalb nicht haben, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch ist“, sagt der Geschäftsführer des Vereins.
"Hoteliers wären froh"
Grünen-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Kramer sieht es ebenfalls so, dass die Umsetzung einer Satzung aufwendig wäre. Aber der Aufwand würde sich lohnen: „Der große Wurf wäre es vielleicht nicht, aber ein Zweckentfremdungsverbot würde mit Sicherheit zur Entspannung beitragen.“ Ein solches hatten Linke und Grüne bereits vor Jahren im Gemeinderat gefordert, sich jedoch nicht durchsetzen können. Nun sagt Kramer, dass ihre Fraktion in der neuen Legislaturperiode noch einmal auf eine Satzung hinwirken wolle. Darüber hinaus weist sie auf die Problematik von Ferienwohnungen, insbesondere von Airbnbs, hin. „Wir hatten zahlreiche Gespräche mit Hoteliers und sie wären sehr froh, wenn das reglementiert würde“, so die Grünen-Politikerin. Ein Blick ins Netz zeigt: Im Stadtgebiet werden dutzende Wohnungen als Airbnb-Unterkünfte angeboten und sind damit weg vom Wohnungsmarkt. Die kurzfristige Unterbringung übers Internet ist für Eigentümer meist lukrativer als eine Vermietung. Je nach Appartement kann die Nacht in Weinheim 150 Euro kosten.
Das Rathaus selbst will die Sinnhaftigkeit einer Satzung zwar prüfen. Rathaussprecher Roland Kern gibt aber bereits zuvor zu bedenken, dass gewisse Formen von Leerstand immer noch satzungskonform wären. „Die Satzung wäre also rechtlich gesehen ein stumpfes Schwert“, so Kern. Als Beispiele nennt er die bis zu 253 Wohnungen, bei denen die Eigentümer angegeben haben, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden oder geplant sind. Ebenfalls nicht geahndet werden könnten die 86 Wohnungen, die unter die Kategorie „künftige Selbstnutzung“ fallen. Das, so Kern, gilt in der Regel als schützenswerter privater Belang.
Mit Vermietung überfordert
Linken-Stadtrat Dr. Carsten Labudda findet dennoch, dass die Stadt endlich einen „ordnungspolitischen Hebel“ braucht. Es müsse ja auch nicht immer die Sanktion sein. Eine Satzung, wegen der sich Eigentümer bei der Stadt melden müssten, würde überhaupt erst ermöglichen, dass es zum Kontakt kommt. „Das wäre ein Anlass, ins Gespräch zu kommen“, so Labudda. Viele würden nicht vermieten, weil sie damit überfordert seien. Die Stadt könnte Hilfestellung geben.
Das mit der Überforderung können auch Kempf und Hinkel von Haus & Grund bestätigen. Sie sind sich einig, dass das Mietrecht zugunsten von Vermietern geändert werden müsste. Zum Beispiel das asymmetrische Kündigungsrecht zugunsten des Mieters. „Auf Vermieterseite werden hier zu hohe Hürden gesetzt – das schreckt ab“, meint Kempf. Eigentümer, die nicht vermieten, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, gebe es seinem Eindruck nach gar nicht so viele. Wenn Vermieter ihre Mieter aber doch aus der Wohnung klagen, zögen sich Gerichtsverfahren teilweise ewig. Das Vermieten müsse einfach attraktiver und leichter gemacht werden. „Aber das ist eine bundespolitische Angelegenheit“, so Michael Kempf.