Fast 1000 Wohnungen in Weinheim stehen leer
Zwei Drittel der Appartements sind seit über einem halben Jahr ungenutzt. Das Rathaus prüft die Sinnhaftigkeit von Bußgeld-Satzung für Eigentümer. Wird es für widerspenstige Wohnungseigentümer nun ungemütlich?
Dass viele Immobilienbesitzer trotz der Knappheit an Wohnraum ihre Objekte lieber unbewohnt lassen, als sie zu vermieten, das ist ein offenes Geheimnis. Nun verleiht eine Zahl dem Problem ein Gesicht: Denn laut der aktuellsten Erhebung sind es in Weinheim sage und schreibe rund 1000 Wohnungen, in denen gähnende Leere herrscht.
Woher stammen die Zahlen und was besagen sie genau?
Die Zahlen gehen aus dem kürzlich veröffentlichten Zensus hervor, in dem die Ergebnisse der Volkszählung 2022 festgehalten sind.
Demnach waren 565 der fast 1000 Wohnungen bereits seit einem Jahr oder sogar noch länger ungenutzt. Weitere 104 standen länger als ein halbes Jahr leer. Lediglich bei 317 Wohnungen, also weniger als einem Drittel, betrug die Dauer des Leerstandes weniger als sechs Monate.
Kann man Eigentümer nicht in die Pflicht nehmen, zu vermieten?
Prinzipiell kennt der Gesetzgeber Möglichkeiten. Im Landesrecht gibt es das sogenannte „Zweckentfremdungsverbotsgesetz“. Es ist ein Instrument gegen die Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel und gibt Städten und Gemeinden die Möglichkeit, eine Satzung auf den Weg zu bringen, um gegen eine Zweckentfremdung vorzugehen. Eine solche liegt unter anderem dann vor, wenn Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen. Das wäre laut Zensus bei mehr als zwei Dritteln der Objekte in Weinheim der Fall. Konkret waren 2022 669 Wohnungen so lange ungenutzt.
Welche Sanktionen kämen dann auf Eigentümer zu?
Zunächst braucht es eine Satzung, die Zweckentfremdungen genehmigungspflichtig macht. Wenn Wohnraum dann beispielsweise für gewerbliche Zwecke genutzt werden, durch eine bauliche Veränderung unbewohnbar gemacht werden oder eben zu lange leer stehen, müsste das Rathaus zuerst grünes Licht geben. Handeln Eigentümer ohne Zustimmung, könnten sie mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden. Erst kürzlich wurde die maximale Höhe für ein solches Bußgeld von 50 000 Euro auf 100 000 Euro verdoppelt.
Zieht das Rathaus die Anwendung des Gesetzes in Betracht?
Für eine Satzung braucht es eine Entscheidung aus dem Gemeinderat. Entsprechende Forderungen hatte es in der Vergangenheit zwar bereits in der Kommunalpolitik gegeben, sie wurden jedoch von der Mehrheit des Gremiums abgelehnt. Nichtsdestotrotz will das Rathaus nach Anfrage unserer Zeitung die Effizienz einer solchen Satzung prüfen.
Würde eine solche Satzung überhaupt das Ziel erfüllen?
Das ist laut Rathaussprecher Roland Kern die große Frage, die es zu beantworten gilt. Er weist darauf hin, dass das Landesgesetz Anforderungen und Ausnahmen formuliert, „sodass gewisse Formen des Leerstandes gesetzmäßig sind – da würde eine Zweckentfremdungssatzung gar nicht greifen“, so Kern. Eine Ausnahmeregelung könnte beispielsweise bei den bis zu 253 Wohnungen gelten, bei denen Baumaßnahmen laufen oder geplant sind. Unterm Strich müsse das Rathaus laut Sprecher Kern genau beurteilen, in wie vielen Fällen eine Satzung überhaupt angewendet werden könnte, um zu beurteilen, ob der hohe Verwaltungsaufwand sinnvoll ist.
Hat die Stadt bereits mildere Maßnahmen ergriffen, um Eigentümer zum Vermieten zu bewegen?
Anfang des Jahres hat die Verwaltung das Projekt „Vermiete doch an deine Stadt!“ initiiert. Hier sind es Geflüchtete, Obdachlose und Menschen in prekären Lebenssituationen, denen zu Wohnraum verholfen werden soll. Die Idee dahinter: Eigentümer zum Vermieten zu bewegen, indem die Stadt als verlässlicher Vertragspartner fungiert. „Wir müssen heute leider feststellen, dass die Aktion nicht den Durchbruch gebracht hat“, erklärt Roland Kern. Insgesamt habe das Rathaus nur vier Wohnungen mit Platz für circa 25 bis 30 Personen akquirieren können. Angeboten worden seien zwar zehnmal so viele. „Aus verschiedenen Gründen blieb es hier bei dem Angebot“, erklärt Kern und nennt etwa einen zu hohen Preis oder Absagen durch den Vermieter. Das Rathaus sei auf der Suche nach weiteren Wohnungen und sei für Angebote sehr dankbar.
Und wenn die Lage nicht so prekär ist – wie viel bezahlbaren Wohnraum gibt es?
Nach Angaben des Rathauses besitzt die Stadt 451 Wohnungen. Davon werden 161 an das Ordnungsamt zur Not- und Geflüchtetenunterbringung belegt. Von den übrigen 290 Einheiten können 32 nur an Menschen mit Wohnberechtigtenschein (WBS) vergeben werden. Für die restlichen 259 braucht es keinen WBS, die Miethöhe liege im sozial verträglichen Bereich. Damit ist gemeint, dass sie sich an der gemessenen Bruttokaltmiete des Rhein-Neckar-Kreises orientiert. „Zusätzlich besitzt die Stadt Weinheim Mieterbenennungsrechte im Stadtgebiet bei Vonovia (Konrad-Adenauer-Straße) und der Familienheim Rhein-Neckar eG (Stettiner/Breslauer Straße)“, so Kern. Dabei handele es sich um 216 beziehungsweise 209 Wohnungen.
Wie viele Menschen warten derzeit darauf, von der Stadt eine Wohnung vermittelt zu bekommen?
„Unserem Amt für Immobilienwirtschaft liegen etwa 400 Anträge auf Vermittlung einer Wohnung vor“, erläutert Roland Kern. „Davon haben schätzungsweise 90 Prozent Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.“
Gibt es eine Aussicht auf Besserung?
„Bei allen Bemühungen, die Wohnungsknappheit im unteren Segment ist leider erheblich“, sagt der Rathaussprecher. Eine echte Verbesserung erwarte man von den Bauträger-Objekten im Gebiet Allmendäcker. Dort werden bei den Bauträgern 76 sozial geförderte Wohnungen entstehen. „Für weitere elf sozial geförderte Wohnungen haben wir ein freiwilliges Angebot“, berichtet er. Auf dem ehemaligen Kreispflege-Areal werde die Verwaltung das Mieterbenennungsrecht für 64 Wohnungen haben.
Im Hinblick auf die aktuellen Zahlen des Zensus sagt Kern: „Die Verwaltung wird sich ämterübergreifend weitergehend mit dem Thema befassen und sich mit den politischen Gremien beraten. Wir haben natürlich unverändert das Ziel, dem sehr angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.“