Verkehr

Weinheimer äußern sich zum Überholverbot bei Fahrrädern

Sollte es in Weinheim ein Schild geben, dass das Überholen von Fahrrädern verbietet? Die Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sagt „ja“. Was sagen die Weinheimer?

Der Vorsitzende des ADFC Ortsgruppe Frank Weinreich auf der Mannheimer Straße stadtauswärts. Er zeigt: Fährt er mittig auf dem Schutzstreifen für Radfahrer, können die Autos zwischen Schutzstreifen und Schienen der OEG nicht genügend Abstand einhalten. Foto: Philipp Reimer
Der Vorsitzende des ADFC Ortsgruppe Frank Weinreich auf der Mannheimer Straße stadtauswärts. Er zeigt: Fährt er mittig auf dem Schutzstreifen für Radfahrer, können die Autos zwischen Schutzstreifen und Schienen der OEG nicht genügend Abstand einhalten.

Im Straßenverkehr prallen häufig zwei Fronten aufeinander: Autofahrer und Radfahrer. Beide sehen ihre Interessen beschnitten und möchten diese gerne in der Straßenverkehrsordnung (StVo) realisiert sehen.

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Neues Schild ist schwer zu deuten

In Deutschland gibt es stellenweise das Verkehrszeichen 277.1. Auf weißem Grund mit rotem Kreis sind ein Auto sowie rechts davon ein Fahrrad und Motorrad zu sehen. Es verbietet zweispurigen Fahrzeugen, einspurige Fahrzeuge zu überholen. Ein Gang in die Fußgängerzone Weinheims offenbart, dass das nicht ganz so offensichtlich zu sein scheint. Das Schild verursacht erstmal viele Fragezeichen. Die erste Vermutung lautet meistens, dass das es zu Beginn einer Straße steht und Radfahrern das Durchfahren erlaubt, Autofahrern jedoch nicht.

Das ist jedoch nicht richtig. Aber die Bedeutung des Schildes zu kennen, lohnt sich. Wer bei Gebot des Schildes einen Radfahrer überholt, kann mit einem Bußgeld von 70€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.

„Wo soll man überhaupt noch Auto fahren?“

Bei so manchem Autofahrer löst schon ein potenzielles Zweiradüberholverbot großen Unmut aus. „Dann braucht man ja gar kein Auto mehr zu fahren.“ Das ist bis auf wenige Kommentare weitestgehender Konsens unter unseren Beiträgen auf den sozialen Kanälen Facebook und Instagram.

Der Ärger schließt sich direkt an den über hohe Parkgebühren oder 30er-Zonen an. Uwe Dörsam äußert auf Instagram, dass bei Verkehrsmaßnahmen der Art weniger Menschen nach Weinheim zum Einkaufen kommen könnten. Zudem würde das Zweiradüberholverbot massiven Stau verursachen. Als Alternativlösung zum Schild wird auf Facebook von Jan Jaeschke vorgeschlagen, Fahrradfahrer als „Verkehrshindernisse“ einfach gar nicht mehr auf der Straße, sondern nur noch auf Radwegen fahren zu lassen.

„Moralische Überheblichkeit“

Zusätzlich lassen die Gegner des Schildes das Argument, dass Radfahrer so sicherer unterwegs wären, nicht gelten. Solange ein Radfahrer kein Licht am Fahrrad habe, beim Fahren telefoniere, keinen Helm trage oder die StVo selbst nicht kenne, wäre die Forderung nach dem Schild eine Frechheit. Gunter Schaab spricht auf Facebook von einer „moralischen Überheblichkeit“, die obendrein noch nebeneinander auf der Straße fährt.

Mehr Platz für den schwächeren Verkehrsteilnehmer

Eine Frechheit sei es aber auch, Radfahrer zu überholen, wenn es die StVo ohnehin schon verbietet. Es gilt: kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, darf ein Radfahrer nicht überholt werden. Trotzdem scheint dies der Alltag einiger Radfahrer zu sein. „Die Statistiken zeigen, dass so ein Schild sinnvoll sein kann“, findet Jürgen Nohe, der selbst schon negative Erfahrungen als Radfahrer im Straßenverkehr gemacht hat.

Schild als Hilfestellung

Befürworter des Schildes räumen in der Regel ein, dass es nur stellenweise nötig wäre, vielleicht auch nicht überall umsetzbar. Grundsätzlich sei es aber eine gute Idee, findet Angelina (28), die sowohl regelmäßig Rad als auch Auto fährt. „Man darf ja stellenweise so oder so schon nicht überholen“. Den Abstand von 1,5 Metern zu schätzen sei manchmal gar nicht so leicht, umso besser, wenn einem ein Verkehrsschild auf die Sprünge helfe.

§1 – der vielleicht wichtigste Paragraph der StVo

Andere bedauern, dass ein Zweiradüberholverbot überhaupt notwendig sein könnte. Viel besser wäre es eigentlich, wenn Rücksicht, Augenmaß und Empathie das Problem lösen könnten. Sarah Nick-Toma berichtet auf Facebook von ihren Erfahrungen als Radfahrerin und findet, dass Räder kaum Platz im Verkehr haben. Sie verweist auch auf §1 der StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, so heißt es. Würde sich daran jeder halten, wäre ein Verkehrszeichen wie das Zweirad-Überholverbot gar nicht notwendig, finden einige Leser. Die Lösung scheint so einfach. In dem Paragraphen geht es weiter: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“. Hier scheinen sich die Schwerpunkte beim Lesen allerdings zu unterscheiden.