Erstes Überholverbot von Fahrrädern in Heidelberg
Das Verkehrszeichen 277.1 rückt näher. Wie begründet das Heidelberger Amt für Mobilität seine Entscheidung?
In Heidelberg ist es so weit. Das erste Überholverbot von Fahrrädern wurde in der Bahnstadt erlassen. In der Grünen Meile der Heidelberger Bahnstadt heißt es nun ganz offensichtlich: ‚Radfahrer überholen verboten – Denn hier ist es einfach zu eng.‘ Das Thema "Überholverbot von Fahrrädern" rückt mit Heidelberg nun in regionale Nähe. Bisher gibt es das Schild an nur wenigen Orten in Deutschland, beispielsweise in Stuttgart.
Auch in Weinheim gibt es Stellen, an denen das Überholen von Radfahrern rein vom Platz her schon nicht möglich ist. So fordert der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Ortsgruppe Weinheim beispielsweise an zwei konkreten Stellen das Überholverbot von Fahrrädern.
Die Stadt Weinheim aber spricht sich gegen das Einführen des Verkehrszeichens aus. Bei der Verkehrsnovelle handle es sich „um eine plakative Maßnahme für Radfahrer“, erklärte der Pressesprecher der Stadt Thomas Fischer gegenüber unserer Redaktion.
Zusätzliche Verdeutlichung
Plakativ oder hilfreich? Die Stadt Heidelberg entscheidet sich für die zweite Variante und ist damit das nächste Gegenbeispiel zur Haltung der Weinheimer Verkehrsbehörde. Bevor das neue Verkehrszeichen in der Grünen Meile der Heidelberger Bahnstadt angeordnet wurde, war dort ein Schutzstreifen für Radfahrer gezogen, der laut Amt für Mobilität allerdings suggeriert habe, dass man Radfahrer dort überholen könne, solange man nicht in den Streifen fahre. Dieser Beobachtung schließt sich der ADFC Weinheim an. „Schutzstreifen sind kein Schutz, im Gegenteil“, machte der Vorsitzende Frank Weinreich deutlich.
Ob Schutzstreifen oder nicht – Wenn 1,5 Meter Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden können, wird nicht überholt, so lautet das Gesetz. Um dieses Gesetz zu verdeutichen und die Verkehrsteilnahme für Radfahrer sicherer zu machen, erlässt das zuständige Amt für Mobilität der Stadt Heidelberg das neue Verkehrszeichen. Es sei eine Möglichkeit, die ohnehin schon geltende Regelung zu verdeutlichen, erklärt das Amt. Der zuvor dagewesene Schutzstreifen wurde entfernt, um Missverständnissen vorzubeugen. Genau eine solche Verdeutlichung wünscht sich stellenweise auch der ADFC Ortsgruppe Weinheim, der mittels einer Studie feststellte, dass das aktuelle Gesetzs scheinbar nicht deutlich genug sei. Doch genau diesen Schritt ist die Stadt Weinheim noch nicht gegangen.
Wo Heidelberg „nützlich“ sagt, sagt Weinheim „plakativ", wo Heidelberg von hilfreicher Unterstützung spricht, spricht Weinheim von Redundanz. Die Entscheidung der Stadt Heidelberg steht konträr zur Entscheidung der Stadt Weinheim. Die Ausgangslagen aber sind in ihren Grundsätzen genau dieselben.