Weinheimer plötzlich im Visier des BKA
Der Vorwurf wog schwer: Die Staatsanwaltschaft legte einem 32-jährigen Mann aus Weinheim in der Anklageschrift zur Last, sich durch das Verbreiten und den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos strafbar gemacht zu haben. Der im Jahr 2021 verschärfte Strafrahmen (§ 184b StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Am Freitag wurde der Fall vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Weinheim verhandelt – und endete mit einem Freispruch.
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