Wie kann man helfen, wenn der Verdacht auf Missstände besteht?
Ratschläge für den Notfall: Das Tierheim Weinheim, die Tierschutzinitiative Odenwald und Berufstierrettung Rhein-Neckar klären auf, berichten von ihren Erfahrungen und geben Tipps.
„Bei solchen Zuständen sollte schon das Mitgefühl größer als die vermeintliche Höflichkeit sein“, sagt Michael Ehlers, Tierschutzbeauftragter des Weinheimer Tierheims, über den Vorfall im Oktober vergangenen Jahres. Damals wurden durch Zufall zwei verwahrloste Hunde und 50 Ziervögel aus einem Wohnhaus in Hemsbach gerettet. Aus Stellungnahmen in sozialen Netzwerken schloss Ehlers, dass die Missstände bei den Nachbarn bekannt gewesen sein müssen.
Immer wieder machen Berichte von vernachlässigten oder gar misshandelten Tieren die Runde; im Dezember 2022 fand die Polizei beispielsweise junge Katzen in Laudenbach. Die Tiere wurden in einer kleinen Transportbox gehalten, ohne Wasser, sie versanken geradezu in ihren eigenen Exkrementen. In beiden Fällen kam noch rechtzeitig Hilfe. Doch könnten solche Situationen auch früher erkannt oder sogar verhindert werden? Unsere Redaktion hat nachgefragt – unter anderem bei Tierschützern und bei den zuständigen Behörden.
Wie ist Tierleid rechtlich definiert?
„Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgeht und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauert, tierschutzrechtlich als Leid zu bewerten“, erklärt Matthias Schimpf, der zuständige Dezernent des Veterinäramts Kreis Bergstraße. Im Klartext bedeutet das: Auch wenn einem Tier äußerlich kein Leid anzusehen ist, so kann es ihm trotzdem schlecht gehen. Das erkennt man an bestimmten Verhaltensweisen, zum Beispiel wenn es unablässig Laute wie Fiepen, Bellen oder Maunzen von sich gibt, sagt die Leiterin des Weinheimer Tierheims, Jutta Schweidler.
Welche Strafen werden in Fällen von Tierquälerei verhängt?
Den Strafrahmen gibt Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes vor: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Tatbestandsvoraussetzungen betreffen Wirbeltiere, und die Vorschrift ist anwendbar, wenn man sie „ohne vernünftigen Grund“ tötet oder ihnen entweder aus Rohheit Schmerzen zufügt oder „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügt. Zu den Wirbeltieren zählen unter anderem Säugetiere genauso wie Fische, Amphibien, Reptilien und Vögel. Das Veterinäramt ist verpflichtet, Hinweisen auf Missstände nachzugehen, erklärt Gisela Bloos von der Tierschutzinitiative Odenwald (TSI). Die Behörden könnten nach Beurteilung der Sachlage Auflagen verhängen, welche vom Halter erfüllt werden müssten, um das Leben der Tiere zu verbessern.
Ein Hund ist im Sommer in einem Auto eingesperrt – wie erkenne ich als Laie, dass ich schnell handeln muss?
Die Veterinärämter des Kreises Bergstraße und des Rhein-Neckar-Kreises erklären auf Anfrage: Trotz der aktuell sehr hohen Temperaturen komme es immer wieder vor, dass Hunde im Auto gelassen werden; im Innenraum, der sich schnell aufheizt, können die Vierbeiner allerdings schnell einen Hitzschlag erleiden. Die Tiere bewegen sich dann mehr und versuchen, aus dem Auto zu flüchten. Die Atemfrequenz eines Hundes könne sich von 15 bis 30 Atemzügen pro Minute auf bis zu 200 bis 400 Atemzüge steigern, heißt es vonseiten der Behörden. Gelingt es dem Tier nicht, seine Körpertemperatur zu regulieren, treten Symptome wie Erbrechen, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, Apathie oder Krämpfe auf. All das sind Hinweise auf einen lebensbedrohlichen Zustand.
Wie reagiert man in dieser Situation richtig? Darf man einfach die Scheibe des Autos einschlagen?
Jutta Schweidler vom Weinheimer Tierheim erklärt, dass man, wenn möglich, das Gespräch mit dem Tierhalter suchen sollte. Kann man den Tierhalter nicht ausfindig machen und ist Gefahr in Verzug, dann sollte man umgehend die Polizei verständigen. Schweidler betont, dass weder die Tierschützer noch die Veterinärämter so schnell handeln könnten wie die Polizei. Sei im Falle des Hundes im Auto auch dafür keine Zeit, so müssten die Passanten laut Veterinäramt abwägen, diesen selbst zu befreien. Hier müsse man jedoch bedenken, dass das Einschlagen der Autoscheibe als Sachbeschädigung und demnach als Straftat geahndet werden könnte. Grundsätzlich können Bürger bei Verdachtsfällen die lokale Tierschutzinitiative beziehungsweise einen entsprechenden Verein um Hilfe bitten.
Wie gehen die Tierschützer dann vor?
Gisela Bloos von der TSI sagt dazu: „Der erste Schritt ist es, auf den Tierhalter zuzugehen, das Gespräch zu suchen und die Sachlage zu überprüfen.“ Ist der Besitzer kooperativ und einsichtig, sehen die Tierschützer, abhängig von den Zuständen, oftmals davon ab, das Veterinäramt zu verständigen. Stattdessen bieten sie ihre Hilfe an, zum Beispiel bei der Vermittlung des Tiers. Da sie jedoch keine Amtspersonen sind, können sie vom Halter auch abgewiesen werden. Dann müssen sie sich an die Behörden wenden. „Die meisten, die wirklich Dreck am Stecken haben, sind unkooperativ“, erklärt Bloos. Wenn alles Reden nichts hilft, müssen die Tiere manchmal durch Polizei oder Veterinäramt beschlagnahmt werden. Ein Vorgang, der immer häufiger vorkommt, so die Erfahrung von Michael Sehr von der Berufstierrettung Rhein-Neckar. Die Tierschützer werden in der Regel von der Polizei hinzugezogen, wenn es darum geht, ein beschlagnahmtes Tier in eine Auffangstation zu transportieren.
Was passiert mit den Tieren, nachdem sie beschlagnahmt wurden?
Wird ein Tier beschlagnahmt, kümmern sich die Berufstierretter um den Transport in eine Auffangstation. Bei Meldungen durch Privatpersonen oder Organisationen dürfen die Veterinärämter im Nachgang allerdings keine Informationen weitergeben. Deshalb bleibt in vielen Fällen ungewiss, wie es mit dem Tier weitergeht.
Können sich auch Privatpersonen an die Tierrettung wenden?
„Die Feuerwehr kommt, wenn es brennt. Die Polizei kommt, wenn eine Straftat passiert. Wir kommen, wenn ein Tier Hilfe braucht“, sagt Sehr. Allerdings sind die Kapazitäten der Tierretter begrenzt, sie können nur im Rhein-Neckar-Kreis, nicht im Odenwald helfen. Dort sind Tierschutzvereine wie die TSI geeignete Ansprechpartner.
Auch wenn die Sache mit dem Tierschutz aufgrund von Gesetzen und behördlichen Bestimmungen nicht ganz einfach ist: „In jedem Fall sollte man immer aufmerksam sein und hinschauen. Oftmals kommt leider jede Hilfe zu spät, da zu lange weggesehen wurde“, sagt Gisela Bloos.
Von Hannah Gschwendtner