Weinheim

Zwei Jahre Haft für 38-Jährigen wegen sexueller Nötigung

Seit einer Weile sitzt der Mann bereits in Untersuchungshaft. Eigentlich hätte er sich gar nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen.

Die Arrestzelle im Amtsgericht Weinheim: Von dort aus wurde der 38-Jährige, der sich bereits in Untersuchungshaft befunden hatte, in den Gerichtssaal geführt. Foto: Thomas Rittelmann
Die Arrestzelle im Amtsgericht Weinheim: Von dort aus wurde der 38-Jährige, der sich bereits in Untersuchungshaft befunden hatte, in den Gerichtssaal geführt.

Ein 38-jähriger Mann ist im Weinheimer Amtsgericht gestern wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Der Tunesier bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren – ohne Bewährung. Er hatte über seine Anwältin gestanden, dass er eine Transfrau zum Oralverkehr drängen wollte.

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Demnach belästigte der damals betrunkene Mann sein Opfer im Oktober 2022 in einer Bahn zwischen Heppenheim und Mannheim-Hauptbahnhof. Zunächst setzte sich der Tunesier ohne festen Wohnsitz auf den freien Bahnplatz neben ihr, bevor er anfing, von dort aus aufdringlich zu werden. Wie Amtsgerichtsdirektorin Eva Lösche erklärt, hatte er plötzlich damit begonnen, sein Opfer zu küssen und zu begrapschen. Schließlich versuchte er, seine Hand unter ihre Kleidung zu schieben. Die Geschädigte ergriff darauf die Flucht – erfolglos. Der 38-Jährige versperrte ihr den Weg und zog sie zurück auf den Bahnsitz. Als er sie dort festhielt, begann er, sich zu entblößen, und wollte sein Opfer zum Oralverkehr zwingen.

„Es war eine vollendete sexuelle Nötigung“, erläutert Lösche. Diese hat der Verurteilte vor Gericht auch eingeräumt. Darüber hinaus entschuldigte er sich für die Tat und zeigte Reue. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft neben der Nötigung auch von einer versuchten Vergewaltigung ausgegangen.

Sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen werden alle unter dem § 177 des Strafgesetzbuches zusammengefasst. Je nach Ablauf und Schwere der Tat ist ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren möglich. Mindestens sieht der Gesetzgeber jedoch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor. Eine Strafe von nicht unter einem Jahr wird unter anderem fällig, wenn der Täter gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet.

Ob der 38-Jährige seine Haftstrafe weiter in Deutschland verbüßt oder nach Tunesien ausreisen muss, ist derzeit nicht klar.

Der Mann war 2018 als Geflüchteter nach Europa gekommen. Im EU-Gebiet zog er durch verschiedene Länder, bevor er in Deutschland sesshaft wurde. Der mehrfach Vorbestrafte befand sich bereits seit September 2023 in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Er hätte nach einem Bescheid des zuständigen Verwaltungsgerichts eigentlich abgeschoben werden müssen. Die Vorsitzende Richterin Lösche sagte jedoch, dass es bislang nicht zu einem Vollzug dieser Abschiebung gekommen sei.