Amtsgericht Weinheim: Knast für Wiederholungstäter
Für Einbrüche und Diebstähle verhängt das Amtsgericht Weinheim gleich zwei Freiheitsstrafen. Ein 28-jähriger Tunesier muss jetzt hinter Gittern, eine Therapie kann die Haft aber deutlich verkürzen.
Viel Zeit zum Nachdenken bekommt ein 28-jähriger Tunesier, den das Weinheimer Amtsgericht am Freitag zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilte. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der vielfach vorbestrafte Mann, der mit seiner deutschen Frau in Rimbach lebt, allerdings seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, im Dezember 2022 in Wohnungen in Weinheim, Hirschberg und Hemsbach sowie in eine Garage im Weinheimer Multring eingebrochen ist. Sein Diebesgut: eine Spiegelreflexkamera samt Objektiv (geschätzter Wert: 1000 Euro), ein Reliquienkreuz und eine Damenarmbanduhr (geschätzter Wert: 1000 Euro) sowie ein E-Fahrrad im Wert von 4000 Euro.
Bereits im September 2021 hat er in der Birkenauer Talstraße in Weinheim ein weiteres E-Bike im Wert von fast 4000 Euro gestohlen. Kurz zuvor hatte er versucht, vor dem Möbelhaus „Mi Casa“ zwei Motorroller zu klauen. Als dies misslang, warf er einen davon die Böschung zur Weschnitz hinunter. Sachbeschädigung – auch im Falle der Einbrüche – kam also auch noch auf die lange Liste der Delikte, die jetzt verhandelt wurden. Noch länger ist jedoch die Liste der Vorstrafen – von Diebstahl über Sachbeschädigung bis hin zum Fahren ohne Führerschein. Die letzten mündeten in einer Bewährungsstrafe, die noch längst nicht abgelaufen ist.
Geständig und einsichtig
Vor Gericht zeigte sich der Tunesier geständig und einsichtig. „Es tut mir leid“, sagte er kleinlaut. Ein Umstand, den das Gericht strafmildernd wertete. Ebenso seine Drogensucht, die er jetzt in einer Therapie behandeln lassen will.
Das Schöffengericht kam jedoch nicht umhin, neben dem Urteil im Hauptverfahren auch eine zusätzliche Gesamtstrafe zu verhängen, in die auch die vorangegangenen Urteile der Amtsgerichte Frankfurt und Fürth einzubeziehen waren. Dies wurde nötig, weil der Diebstahl und die Sachbeschädigung vom September 2021 in Weinheim zeitlich zugeordnete werden konnten.
Entsprechend verhängte die Richterin zwei Freiheitsstrafen: Ein Jahr und neun Monate für die ersten Fälle und zwei Jahre und zehn Monate für die Einbrüche mit Diebstahl vom Dezember 2022. Außerdem soll er den Schaden und den Wert des Diebesgutes von rund 8900 Euro ersetzen.
Komplett absitzen müssen wird der Mann die Strafe wohl nicht. Weil ihm eine Drogensucht attestiert wurde und er bereits seit vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wird er nach dem Willen des Gesetztes nur noch sechs weitere Monate hinter schwedischen Gardinen verbringen, falls er danach eine Therapie antritt – in einer geschlossenen Anstalt. Lösche: „Ich hoffe, das ist für Sie ein Anreiz, Ihrer Drogensucht ein Ende zu setzen.“
Viele Jahre clean und straffrei
Anreize für eine Therapie dürften auch sein siebenjähriger Sohn und seine Frau in Rimbach sein. Sie hatten laut Aussage des Tunesiers weder etwas von der Sucht nach Kokain und Amphetaminen mitbekommen, noch von den kriminellen Machenschaften. Mit beidem hatte es 2020 in der Pandemie erneut angefangen, nachdem der heute 28-Jährige viele Jahre lang clean und straffrei war. Eine zweimonatige Haftstrafe liegt lange zurück (2016). Dazwischen lebte der Mann, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Erst als er seine Arbeit auf dem Bau verlor, wurde er rückfällig.
Fäkalien am Tatort
Auf die Spur des Angeklagten kam die Polizei übrigens durch Hinterlassenschaften an den Tatorten. Erbrochenes, Fäkalien und Fettabriebspuren führten zu DNA-Treffer in der polizeilichen Datenbank. Die Befragung von zwei Polizeibeamten, die als Zeugen vor dem Amtsgericht in Weinheim geladen waren, diente angesichts der Faktenlage und des Geständnisses nur noch zur Verifizierung.
Verteidigerin Britta Albiez führte ins Feld, dass es sich bei den Diebstählen und Einbrüchen um „Verzweiflungstaten“ gehandelt habe. Das zeige das „unprofessionelle Vorgehen“. Außerdem sei es zu keinem großen Sachschaden gekommen. Das sah die Staatsanwaltschaft anders. Staatsanwältin Weber warf dem Angeklagten „gesteigerte kriminelle Energie“ vor. Zudem habe sich der Angeklagte völlig unbeeindruckt gezeigt von der ihm auferlegten Bewährungsstrafe.
Auch die Richterin attestierte dem Angeklagten eine „massive Kriminalität“. Unabhängig vom entstandenen Schaden sei Einbruch kein Kavaliersdelikt, gerade vor dem Hintergrund, dass Hauseigentümer oft noch lange Zeit später unter den Folgen leiden.