Einbrüche in Weinheim und Umgebung: 28-Jähriger will sich zu Taten bekennen
Unter anderem erbeutete der mutmaßliche Einbrecher ein wertvolles Reliquienkreuz. Nun wird dem 28-jährigen Tunesier der Prozess gemacht.
Einem 28-Jährigen wird am Freitag der Prozess im Amtsgericht gemacht, weil er in Wohnungen in Weinheim, Hirschberg und Hemsbach eingebrochen sein soll. Dem jungen Mann werden vier Taten in diesem Bereich zur Last gelegt. Doch wird noch eine ganze Reihe weiterer Verbrechen eine Rolle spielen, die der Angeklagte auf dem Kerbholz haben soll, erklärt die Vorsitzende Richterin Eva Lösche gegenüber unserer Zeitung.
In Untersuchungshaft
Derzeit befindet sich der Tunesier mit abgelehntem Asylantrag bereits in Untersuchungshaft. „Fluchtgefahr“, erläutert Richterin Lösche. Über seine Anwältin habe der 28-Jährige mitteilen lassen, dass er sich vollumfänglich geständig zeigen wolle. Das würde bedeuten, dass er sich sowohl zu Einbrüchen in Wohnungen in Hirschberg, Hemsbach und Weinheim als auch in eine Garage in der Zweiburgenstadt bekennen wird. Die Garage hat der 28-Jährige im September 2022 aufgebrochen, um dann ein E-Fahrrad im Wert von 4000 Euro zu knacken und zu stehlen. Anfang Dezember desselben Jahres ist er in eine Wohnung in Hemsbach eingestiegen, deren Fensterscheibe er eingeschlagen hatte. Im Anschluss entwendete er eine Spiegelreflexkamera samt Objektiv (geschätzter Wert: 1000 Euro). Später im selben Monat hat der Tunesier die Glastür einer Wohnung in der Grundelbachstraße eingeschlagen und schließlich die Räume durchsucht. Er flüchtete mit leeren Händen. Seine jüngste Tat ereignete sich in Hirschberg. Auch dort verschaffte er sich Zutritt zur Wohnung, indem er die Fensterscheibe einschlug. Er stahl ein Reliquienkreuz und eine Damenarmbanduhr (geschätzte Stehlsumme: 1000 Euro).
Sollte der 28-Jährige die Taten wie angekündigt gestehen und verurteilt werden, wird die Festlegung des Strafmaßes zur juristischen Knobelaufgabe. Wie Richterin Eva Lösche erklärt, gilt es, nachträglich die sogenannte Gesamtstrafe zu bilden. Wird eine Person innerhalb eines Prozesses bei mehreren verschiedenen Verbrechen für schuldig befunden, ist die Angelegenheit nicht so schwer. Hier werden für jede Straftat eigene Strafmaße festgelegt. Aus diesen wird dann die Gesamtstrafe gebildet (die sich jedoch unterhalb der Summe der Einzelstrafen bewegen muss).
Gesamtstrafe bilden
Im Fall der vier Einbrüche handelt es sich jedoch womöglich um Straftaten, die er bereits begangen hatte, bevor er von anderen Gerichten für andere Verbrechen verurteilt worden ist. Haben diese nicht ihren Weg in die Gesamtstrafe gefunden, etwa weil sie damals nicht bekannt waren, müssen sie jetzt miteinbezogen werden. „Er hat eine lange Liste an Vorstrafen“, berichtet Lösche. Die Amtsgerichte in Heidelberg, Fürth, Sinsheim und Frankfurt hatten schon mit dem jungen Mann zu tun. „Es kann also diesmal ein wenig länger dauern, wenn wir uns zur Urteilsfindung zurückziehen“, warnt die Vorsitzende Richterin vor.