Sportpolitik

Kein weiterer Anspruch auf Entschädigung für DDR-Dopingopfer

DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Weitere Ansprüche können sie nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht anmelden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Jan Woitas/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.