Katholische Kirche

Kommission: Nach Kölner Urteil Zuwachs bei Verfahren

Seit dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt gegen bereits entschiedene Fälle ohne Begründung Widerspruch einlegen. Foto: Fabian Sommer/dpa
Seit dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt gegen bereits entschiedene Fälle ohne Begründung Widerspruch einlegen.