Katholische Kirche

Kommission: Nach Kölner Urteil Zuwachs bei Verfahren

Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirchen können Anträge auf Entschädigung stellen. 2023 haben sich die Regeln geändert und ein Urteil hat die Maßstäbe verschoben.

Seit dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt gegen bereits entschiedene Fälle ohne Begründung Widerspruch einlegen. Foto: Fabian Sommer/dpa
Seit dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt gegen bereits entschiedene Fälle ohne Begründung Widerspruch einlegen.