Teil-Legalisierung

13 Anträge auf Cannabis-Anbau in Rheinland-Pfalz

Seit Juli können Vereine, die Cannabis anbauen wollen, Zulassungen beantragen. Gemacht haben das erst wenige. Die Hürden sind nämlich hoch.

Wer Cannabis anbauen will, muss auch den Jugend­schutz in den Blick nehmen. (Symbolbild) Foto: Friso Gentsch/dpa
Wer Cannabis anbauen will, muss auch den Jugend­schutz in den Blick nehmen. (Symbolbild)

Mainz (dpa/lrs) - Einen Monat nach dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Rheinland-Pfalz erst 13 Anträge auf Zulassung eingegangen. Die Anträge werden derzeit noch geprüft, teilte eine Sprecherin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz mit. Die Behörde ist zentral zuständig für die Genehmigung neuer Anbauvereinigungen in Rheinland-Pfalz.

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Erst einmal müssten die Anträge auf Vollständigkeit geprüft werden. Wenn ein Antrag vollständig sei, habe die Behörde drei Monate Zeit ihn zu bearbeiten. Seit dem 1. Juli können sogenannte Social Clubs Genehmigungen beantragen, damit ihre maximal 500 Mitglieder Cannabis anbauen und für den Eigenkonsum nutzen dürfen. Am Anfang habe es in Rheinland-Pfalz weit mehr Interessenbekundungen gegeben, als Anträge bislang eingegangen seien.

Strenge Auflagen für Anbauvereinigungen

Die Hürden für die Anträge sind hoch: Die Vereine müssen Konzepte für Jugend­schutz und Suchtprävention ausarbeiten. Dazu gehört etwa, Sucht- und Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen zu ernennen und mit lokalen Suchtberatungsstellen zusammenzuarbeiten. Zusätzlich braucht es ein umfangreiches Gesundheitskonzept, das die Vereinsmitglieder beim Cannabis-Anbau schützen soll. Das Gesetz gibt hierzu Höchstwerte für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Bioziden sowie Verpackungsstoffen vor. 

Jedes registrierte Vorstandsmitglied einer Anbauvereinigung muss ein Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Räumlichkeiten der Anbauvereine müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.