Finanzbehörden

Abgabequote für Grundsteuererklärung bei 96 Prozent

Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Rund ein halbes Jahr nach Ablauf der Abgabefrist gehen noch kontinuierlich Grundsteuererklärungen bei den hessischen Finanzbehörden ein. Erfreulicherweise hätten inzwischen mehr als 96 Prozent der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Erklärung eingereicht, teilte die Oberfinanzdirektion in Frankfurt auf dpa-Anfrage mit. Das entspricht gut 2,6 Millionen Erklärungen. Vor einem Monat habe der Anteil der abgegebenen Erklärungen mehr als einen Prozentpunkt niedriger gelegen.

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In Hessen wurden den Angaben zufolge bereits rund 1,6 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag versandt. Bezogen auf die bereits abgegebenen Erklärungen entspricht dies einer Erledigungsquote von über 60 Prozent.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bundesweit neu berechnet werden. Wegen dieser Reform werden hessenweit rund 2,8 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet.

Es sei politischer Wille, dass die jährlichen Gesamteinnahmen der Grundsteuer bezogen auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken sollen, erläuterte die Oberfinanzdirektion. «Aber die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich ändern.» Manche Eigentümerinnen und Eigentümer müssten mit einem höheren Betrag rechnen, für andere werde die Summe geringer ausfallen.

«Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der von ihm als verfassungswidrig erklärten bisherigen Einheitswerte», ergänzte die Oberfinanzdirektion.

Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, müsse damit rechnen, dass die Steuerverwaltung die Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Dies sei natürlich mit Unsicherheiten verbunden. Daneben könnten auch Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Diese einzelfallbezogenen Maßnahmen lägen im Ermessen der jeweiligen Finanzämter.