Frankfurt am Main

Amtsgericht lehnt Prozess um Tod nach Stromschlag in Kita ab

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Frankfurter Kindergarten bleibt zunächst ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen 71 Jahre alten Elektrounternehmer und seine beiden Söhne ab. Es könne nicht festgestellt werden, dass die Angeschuldigten für die schadhafte Steckdose verantwortlich seien, an der der Junge im Oktober 2019 einen tödlichen Stromschlag erlitt, hieß es am Freitag auf Anfrage.

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Die Staatsanwaltschaft hatte im September vergangenen Jahres Anklage gegen die drei Elektriker wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Firma war zwischen Anfang Juli und Ende August 2019 mit Elektroarbeiten in dem Kindergarten in Frankfurt-Seckbach beauftragt worden. Dazu gehörte auch die Installation der Steckdose, die kurze Zeit später aus ihrer Befestigung herausgefallen war. Das Kind hatte beim Spielen ein heraushängendes Kabel berührt und dabei den Stromschlag erlitten.

Laut Gericht blieben die umfangreichen Ermittlungen ohne konkretes Ergebnis. Deshalb könne kein hinreichender Tatverdacht gegen die Firmeninhaber begründet werden. «Es bleibt ein großes Mysterium», sagte die Amtsrichterin. Die Staatsanwaltschaft hat sofortige Beschwerde beim Landgericht Frankfurt eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde.