Wahlen

Auch Häftlinge in Baden-Württemberg können Bundestag wählen

Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt/dpa
Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. (Archivbild)