Landtag

Ausschuss zum Anschlag von Hanau beschließt Abschlussbericht

Hessens Landtag kommt in seiner jetzigen Besetzung voraussichtlich nur noch einmal zusammen. Topthema soll ein Bericht über mögliche Behördenfehler beim rassistischen Attentat von Hanau sein.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Zwei Monate vor dem Ende der hessischen Wahlperiode hat der Untersuchungsausschuss zum tödlichen Anschlag von Hanau seinen Abschlussbericht beschlossen. «Der überwiegende Teil des Berichts hat eine breite Zustimmung gefunden», sagte der Ausschussvorsitzende Stephan Grüger (SPD) mit Blick auf Abstimmungen über Einzelthemen bei der 42. Sitzung des Gremiums am Freitag in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur. Für den mehr als 600 Seiten dicken Bericht seien aber auch vier eher kürzere Sondervoten aller jetzigen Oppositionsfraktionen vorgesehen.

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Der Text soll in der voraussichtlich letzten Landtagssitzung dieser Legislaturperiode am 5. Dezember in das Landesparlament eingebracht werden. Am 18. Januar 2024 konstituiert sich ein neuer Landtag. Auf der Regierungsbank wird ein Wechsel von Schwarz-Grün zu Schwarz-Rot erwartet. Die bisherigen Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben als einzige Gruppierungen keine Sondervoten für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss angekündigt.

Dieser hatte sich seit Sommer 2021 mit dem Anschlag beschäftigt, um zu klären, ob es vor, während und nach der Tat zu Behördenversagen kam. Binnen nur fünf Minuten hatte am 19. Februar 2020 der deutsche Täter in Hanau neun junge Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Im Ausschuss ging es um mögliche Lehren, die bereits aus dem Umgang mit dem Anschlag gezogen worden sind oder noch umgesetzt werden können.

Der Grünen-Fraktion war es nach eigenen Worten wichtig, «eine Entschuldigung gegenüber den Angehörigen festzuhalten, dass es den staatlichen und kommunalen Behörden nicht gelungen ist, sie davor zu schützen, Opfer eines rassistischen Anschlags zu werden». Anzunehmen sei, dass ein anderes behördliches Handeln teils das «Durchführen der Tat erschwert oder den Ablauf der Tat verändert hätte». Hätte etwa ein Opfer, das den Täter mit dem Auto verfolgte und beim mangelhaften Notruf nicht durchkam, doch Kontakt zur Polizei bekommen, wäre es womöglich von seiner Weiterfahrt abgehalten worden und könnte laut den Grünen möglicherweise noch leben. Doch der Mann wurde erschossen.

Die Linken-Fraktion nannte den vorerst im Entwurf vorliegenden Abschlussbericht einen «Persilschein für die schwarzgrüne Innenpolitik». Für die Öffentlichkeit, die Überlebenden und Angehörigen der Opfer sei der Text ein Affront. Es habe «eine ganze Kette von polizeilichem Organisationsversagen bei dem Einsatz in der Tatnacht und im Nachgang» gegeben.

Eine grundsätzlich positive Bilanz zog die FDP-Fraktion: Die Aufarbeitung sei gelungen. In ihrem Sondervotum kritisierten die Liberalen allerdings unter anderem Versäumnisse beim Notruf, ohne dass die Verantwortlichen benannt worden seien. Doch «ein Notruf muss immer funktionieren».

Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Worten «einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Ausschussarbeit geleistet» - auf ihre Nachfragen hin seien Verantwortlichkeiten eingeräumt worden. Zugleich dankte sie den Polizisten, Rettungskräften und freiwilligen Helfern im Februar 2020.