Gerichtsprozess

Bandendiebstahl bei Ikea? Angeklagte gestehen

Weil sie über Jahre hinweg in großem Stil bei der Möbelhauskette Ikea in Freiburg gestohlen haben sollen, stehen sieben Menschen vor Gericht. Ein Teil von ihnen legt Geständnisse ab.

Sieben Angeklagte stehen vor Gericht. (Symbolbild) Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Sieben Angeklagte stehen vor Gericht. (Symbolbild)

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um schweren Bandendiebstahl bei der Möbelhauskette Ikea in Freiburg haben fünf Angeklagte Geständnisse abgelegt. Der zweite Fortsetzungstermin vor dem Amtsgericht Freiburg wurde aufgehoben, nachdem im Rahmen einer sogenannten Verständigung Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt worden waren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Eine Verständigung ist ein Verfahren, bei dem sich die Beteiligten auf einen Strafrahmen einigen, wenn die Angeklagten ein Geständnis ablegen.

Tatzeitraum über vier Jahre

Insgesamt stehen sieben Menschen im Alter zwischen 23 und 50 Jahren vor Gericht – die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem schweren Bandendiebstahl vor. Laut Anklage sollen sie zwischen 2019 und 2023 Waren im Wert von 130.000 Euro aus dem Ikea in Freiburg gestohlen haben.

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Im Mittelpunkt des Falls steht eine ehemalige Kassiererin des Möbelhauses. Die 50-Jährige soll ihre Position genutzt haben, um Verwandte, Freunde und Bekannte mit Waren an ihrer Kasse vorbeizulassen, ohne diese einzuscannen oder abzukassieren.

Urteil voraussichtlich nächste Woche

In einigen Fällen soll die Frau Belege regulär zahlender Kunden einbehalten und ihre Komplizen beauftragt haben, die darauf verzeichneten Artikel zu stehlen, um diese anschließend mit Vorzeigen der Belege zurückzugeben und die Rückerstattung zu kassieren. Die entwendeten Waren sollen die Angeklagten größtenteils behalten oder online an gutgläubige Käufer weiterverkauft haben.

Ikea äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall. Am nächsten Verhandlungstermin am kommenden Montag wird voraussichtlich mit einem Urteil gerechnet. Laut Gerichtssprecher ist für den Großteil der Angeklagten eine Bewährungsstrafe vorgesehen. Für die 50-Jährige ist die Strafe demnach nicht mehr bewährungsfähig – ihr drohen mehrere Jahre Haft.