Regierungspräsidium Darmstadt

Behörde: Schwimmhilfen sind oft nicht richtig gekennzeichnet

Ob ein aufblasbarer Ring in Donut-Form oder quietschgelbe Schwimmflügel: Schwimmhilfen gehören für viele Familien zum Badeausflug dazu. Welche Kennzeichnungen müssen die Produkte haben?

Weil Schwimmringe als Spielzeug eingestuft werden, gelten für sie andere Regeln als für Schwimmwesten oder -flügel. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa
Weil Schwimmringe als Spielzeug eingestuft werden, gelten für sie andere Regeln als für Schwimmwesten oder -flügel. (Symbolbild)

Darmstadt (dpa/lhe) - Bei Schwimmhilfen aus dem Internet hat das Regierungspräsidium Darmstadt deutliche Kennzeichnungsmängel festgestellt - teils auch sicherheitsrelevante. Das teilte die Behörde zum Ergebnis einer Prüfung des Einzel- und Online-Handels mit. So fehlten bei den Produkten demnach beispielsweise Warn- und Sicherheitshinweise, Angaben auf Deutsch oder Anschriften in der EU. Dabei schnitten Schwimmhilfen und Schwimmreifen aus dem Internet laut der Mitteilung deutlich schlechter ab als jene aus dem Einzelhandel. 

Worauf Eltern dem Regierungspräsidium zufolge beim Kauf achten können: Auf Schwimmringen müssen sich das CE-Zeichen, Warnhinweise auf Deutsch, eine Artikelbezeichnung und eine Anschrift des Produktverantwortlichen aus der EU befinden. Außerdem sei eine Bedienungsanleitung auf Deutsch Pflicht. 

Bei Schwimmwesten, -flügeln und -scheiben muss dem Produkt zusätzlich eine Konformitätserklärung beigefügt werden, entweder auf Papier oder als Link zum digitalen Schreiben. Mit so einer Bestätigung erklärt der Hersteller verbindlich, dass die Schwimmhilfe die angegebenen Eigenschaften auch wirklich erfüllt. Zudem muss auf der Schwimmhilfe selbst die Norm EN 13138-1 angegeben sein.

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